Angriffe und Gefährdungen durch Cyberkriminelle stellen unseren Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft schon heute vor extreme Herausforderungen und werden in einer digitalisierten und vernetzten Welt weiter zunehmen: „Darum muss das Internet ein freier, aber kein grundrechtsfreier noch ein strafrechtsfreier Raum sein. Wir brauchen präzise Regelungen um in der ständigen Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit bestehen zu können“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion Hildegard Förster-Heldmann heute im Hessischen Landtag. Straftaten gelte es konsequent zu bekämpfen, analog wie digital.
„Was uns am meisten berührt ist der Straftatbestand der Kinderpornografie. Gerade diesen Schutzbedürftigen gegenüber haben wir eine besondere Verpflichtung.“ Die Bundesratsinitiative zum §126 a zeige, dass sich die Länder über die Aufgabenstellung einig seien. Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestands wird Waffenhandel, Drogenhandel und Pornografie benannt.
Eine besondere Bedeutung komme zudem der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bei. Sie bearbeitet seit ihrer Gründung am 1. Januar 2010 Verfahren unterschiedlicher Deliktsfelder besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang. „Die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist ein Erfolgsmodell, das inzwischen in vielen Bundesländern kopiert worden ist, so zum Beispiel in Bayern, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen“, so Förster-Heldmann. Nach dem Willen der hessischen Landesregierung solle die ZIT nunmehr zusätzlich die wesentliche Einrichtung der hessischen Justiz im Kampf gegen Hasskriminalität werden.
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