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09.05.2018

Information zum Schwangerschaftsabbruch: Dank Liste Weg frei für selbstbestimmte Entscheidung

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass es vielerorts keine überregionale, transparente und umfassende Information zu den Praxen und Einrichtungen gibt, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. „Frauen sollen im Falle eines Schwangerschaftsabbruches so einfach wie möglich gute und qualifizierte Informationen bekommen und erfahren, welche Ärztinnen oder Ärzte so einen Eingriff vornehmen würden“, betont Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Für das Land Hessen können wir jetzt Abhilfe schaffen. Wir unterstützen alle Akteure wie zum Beispiel die kassenärztlichen Vereinigung oder die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatung dabei, eine überregionale, transparente und umfassende Liste zusammenzustellen in denen die Ärztinnen und Ärzte enthalten sind, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.“

Die Debatte im Bund um den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) zeigt den Handlungsbedarf bei der Schwangerschaftskonfliktberatung. „Wir treten ein für Informationsfreiheit und qualifizierte und vertrauensvolle medizinische Beratung und Behandlung. Noch immer können sich Frauen nicht frei informieren, wo sie einen Abbruch vornehmen lassen können – eine Folge des längst veralteten Paragraf 219a“, erklärt Erfurth. „Für die Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ist aber die freie Wahl des Arztes oder der Ärztin immens wichtig. Deshalb unterstützen wir die beteiligten Akteure darin, dass sie eine solchen Liste mit den entsprechenden Adressen zusammenstellen.“

„Es gibt nun einmal ungewollte, ungeplante oder auch im schlimmsten Fall durch eine Vergewaltigung ausgelöste Schwangerschaften, die Frauen vor große Probleme stellen können. Daher ist es gut, dass wir in Hessen eine Schwangerschaftskonfliktberatung auf einem hohen Niveau haben. Frauen bekommen Unterstützung in einer für sie schwierigen Lage. Wenn die Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch der Schwangerschaft vorliegen, muss sichergestellt sein, dass Frauen den Arzt oder die Ärztin ihres Vertrauens finden können.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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