Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, die Berechnung der Regelsätze für Erwachsene, Kinder und Jugendliche so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben entsprechen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sollen deren altersspezifischen und besonderen entwicklungsbedingten Bedarfe berücksichtigt werden. „Ohne eine deutliche Anhebung wird dies nicht gehen“, so der arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet. Die Wohlfahrtsverbände fordern hier seit Jahren eine Erhöhung auf 420 Euro für Erwachsene und für Kinder von rund 290 Euro.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN missbilligen alle Diffamierungen gegenüber denjenigen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gesellschaft, die auf Solidarität und Hilfe zur Selbsthilfe anwiesen sind. Sie sprechen sich zudem für die Einführung eines Existenz sichernden Mindestlohns für alle Beschäftigten in allen Branchen aus. „Nur mit einem Mindestlohn kann dem Lohnabstandgebotgerecht und Lohndumping verhindert werden. Wer arbeitet, soll auch von seinem Lohn leben können. Wir kritisieren besonders, dass die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Lösungen für Branchenmindestlöhne aufzuheben plant. Damit wird der Niedriglohnsektor noch weiter ausgedehnt, immer mehr Menschen müssen ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen.“
„Auch die Senkung der Lohnnebenkosten für alle, die mit ihrer Arbeit nur ein geringes Einkommen erzielen, muss zum Thema werden. Von den Steuersenkungen der Bundesregierung profitieren nur Gutverdiener. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es bereits geringe Steuersätze, aber keine vergleichbare Regelung bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung. Das ist ungerecht und mitverantwortlich für das hohe Armutsrisiko von Geringverdienern. Mit einer spürbaren Senkung der Lohnnebenkosten steigen die Nettoeinkommen der Geringverdiener, und sie können mit dem Lohn ihrer Arbeit wieder auskommen“, so Bocklet.
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