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03.05.2012

GRÜNE: Mindestlohn überfällig - Gesetzentwurf der Linksfraktion kann nur begrenzt wirksam sein

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt es, dass mit dem von der Fraktion der LINKEN vorgeschlagenen Landesmindestlohngesetz die bundespolitische Diskussion jetzt auch im Hessischen Landtag aufgegriffen werden kann. „Der Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland ist seit langem überfällig und gehört deshalb auf die Tagesordnung. Nachdem sich diese Erkenntnis nun endlich auch bei der Union durchzusetzen scheint, steht einzig die FDP noch gegen eine angemessene Lohnuntergrenze für alle“, sagt der wirtschafspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose.

„Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn unterliegt der Bundeskompetenz und muss deshalb vom Bundestag beschlossen werden. Deshalb kann der Gesetzentwurf der LINKEN nur begrenzt wirksam sein. Wichtig ist unter anderem, dass Unternehmen, die in Hessen öffentliche Aufträge erhalten, endlich zur Zahlung von Mindestlöhnen verpflichtet werden.“

„Wie hoch der flächendeckende Mindestlohn in Euro und Cent letztlich sein wird, kann nicht im Hessischen Landtag entschieden werden. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen von Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgebern. DIE GRÜNEN schlagen seit langem vor, dass eine Mindestlohn-Kommission, die Höhe des Mindestlohnes festlegt und regelmäßig anpasst“, kommentiert Kai Klose


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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