Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertet das vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Matthias Pechstein zur Besetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei als „schallende Ohrfeige“ für die hessische Landesregierung. Das vom Untersuchungsausschuss des Landtags zur Polizeichefaffäre in Aufrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Auswahlentscheidung die zur Besetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei „eindeutig rechtswidrig“ war. DIE GRÜNEN gehen davon aus, dass das Gutachten Gegenstand der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 25. April sein wird.
„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Bei der Besetzung der Stelle wurde von der Landesregierung gegen Recht und Gesetz verstoßen, und dem unterlegenen Bewerber wurde der verfassungsmäßige garantierte Rechtsschutz nicht zugestanden. Die Verantwortung für diese rechtswidrige Stellenbesetzung tragen der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein damaliger Staatssekretär, der heutige Innenminister Boris Rhein (CDU)“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
Der Gutachter, der Experte auf dem Gebiet des Beamtenrechts und Professor an der Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) ist, stellt in seinem Gutachten eine Fülle von Fehlern bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei fest. So sei das so genannte zweite Auswahlverfahren unzulänglich dokumentiert worden. Hierdurch seien die verfassungsmäßigen Rechte aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes des unterlegenen Bewerbers Ritter verletzt worden. Für die Rücknahme der Bewerbung Ritters in seinem Gespräch mit dem ehemaligen Staatssekretär und heutigen Innenminister Boris Rhein (CDU) am 19.05.2008 fehle jeglicher Anhaltspunkt. Der fehlende Versuch einer Schließung der Bewerbungslücken verletze geltendes Recht, da bei gleicher Beurteilung zunächst weitere leistungsbezogene Kriterien geprüft werden müssten. Die Beurteilungen der beiden Bewerber seien nicht mehr aktuell gewesen, sondern lagen 18 Monate zurück. Die Auswahlentscheidung sei nach Ansicht des Gutachters auch aus diesem Grunde materiell rechtswidrig. Das Kabinett habe somit auf einer fehlerhaften Grundlage entschieden, da keine aktuellen Beurteilungen vorlagen. Mit der Ernennung Langeckers am Tag nach der Kabinettentscheidung sei die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wartefrist nach der Auswahlentscheidung nicht eingehalten und damit der Rechtsschutz des Bewerbers Ritter verletzt worden.
„Der Versuch der Regierungsfraktionen in Pressemitteilungen das Gutachten fast vollständig umzuinterpretieren unterstreicht einmal mehr die maßlose Arroganz der Macht von CDU und FDP. Hier wird von schwarz-gelben Winkeladvokaten über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass ein Parteifreund und Spezi von Ministerpräsident Bouffier gegen Recht und Gesetz auf den Präsidentenposten gehoben wurde“, so Frömmrich.
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