Die GRÜNEN im Landtag bedauern, dass der Hessische Staatsgerichtshof ihren in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der SPD gestellten Antrag nicht in der Sache behandeln wird, der einen Beschluss der damaligen Mehrheit im EBS-Untersuchungsausschuss im Jahr 2013 zum Gegenstand hatte. „In Untersuchungsausschüssen treten immer wieder Fragen dazu auf, welche Rechte die Mehrheit und die Minderheit im Parlament haben“, erläutert Daniel May, seinerzeit Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur EBS Universität für Wirtschaft und Recht. „Wir hatten uns vom Staatsgerichtshof Hinweise für die Arbeit künftiger Untersuchungsausschüsse erhofft, auch, um diese vom häufigen Streit um Formalia zu entlasten.“
„Gleichwohl haben wir die Gewaltenteilung und damit die Entscheidung des unabhängigen Gerichts zu respektieren, das den Antrag für nicht zulässig hält“, so May weiter. „Politisch motivierte Kritik am Verfassungsorgan Staatsgerichtshof verbietet sich.“ Der Staatsgerichtshof hatte in zwei Urteilen zu früheren Untersuchungsausschüssen in der vergangenen Wahlperiode die Oppositionsrechte gestärkt. „Der Gerichtshof hat auf diese jetzt explizit auch noch einmal hingewiesen. Die Kritik der SPD Fraktion an unserem Verfassungsgericht ist unbegründet.“
Mit ihrem Antrag hatten SPD und GRÜNE sich dagegen gewandt, dass die damaligen Mehrheitsfraktionen den Untersuchungsauftrag erweitert und die Reihenfolge der zu hörenden Zeugen gegen den Willen der damaligen Opposition so festgelegt hatte, dass der Ausschuss seine Arbeit nicht rechtzeitig vor der Landtagswahl hatte abschließen können. Der Untersuchungsausschuss sollte Verwendung von Fördergeld prüfen, die für den Aufbau der juristischen Fakultät der privaten Hochschule gedacht waren.
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