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24.09.2009

GRÜNE: Änderung der Härtefallkommission nicht notwendig

Die heutige Anhörung des Innenausschusses lieferte erneut den Beweis, dass die von uns GRÜNEN konzipierte Härtefallkommission keiner Änderung bedarf. Neben dem hessischen Flüchtlingsrat und Amnesty International sehen auch die Evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke in Hessen ‚keinen Handlungsbedarf‘, unser Gesetz zu ändern“, kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, die Beiträge der Sachverständigen.

Kern der Änderungen von CDU und FDP sind die Vergrößerung der Kommission, die Einbeziehung von Abgeordneten, die Einführung einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur positiven Beschlussfassung, die Voraussetzung eines abgeschlossenen Petitionsverfahrens und die zwingenden Ausschlussgründe Straffälligkeit und mangelnder Lebensunterhaltssicherung.

„Diese Änderungen sind absolut überflüssig. Ganz besonders ärgerlich sind die geplante Einführung der Beschlussfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit und die zwingenden Ausschlussgründe. Die erste Regelung soll sicherstellen, dass Regierungsvertreter ein dem Ministerium unbequemes Votum der Kommission verhindern können – an welches der Minister im Übrigen nicht einmal gebunden wäre. Unter den vielen Anzuhörenden, die diese Regelung ablehnen, finden sich übrigens auch die evangelischen Kirchen und das Kommissariat der katholischen Bischöfe in Hessen. Die Regelung bezüglich der zwingenden Ausschlussgründe ist nicht nur aus humanitären Gründen ausdrücklich falsch, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Darin werden wir von den Sachverständigen unterstützt“, so Öztürk.

„Uns bleibt die Hoffnung, dass die Koalitionsmehrheit, insbesondere die Fraktion der CDU, die Expertenmeinungen der ihnen nahestehenden Anzuhörenden in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen wird.“


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