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29.10.2019

GRÜN SPRICHT: Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion zur Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden

Zitat:

„Wir GRÜNE sorgen für mehr direkte Demokratie: Durch Änderungen im Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid wollen wir die Hürden für Volksbegehren deutlich senken. Dies ist dringend notwendig, denn bisher ist es in Hessen noch nie durch einen Volksentscheid zu einer Gesetzgebung gekommen. Wir setzen damit ein deutliches Signal für mehr Partizipation und gegen Politikverdrossenheit und hoffen auf Initiativen aus der Bevölkerung.“

Hintergrund:

Parallel zur Landtagswahl 2018 gab es eine Volksbefragung zur Änderung der Hessischen Verfassung. Eine große Mehrheit der Hessen und Hessinnen votierte damals für Erleichterungen bei der Durchführung von Volksbegehren. Durch die Änderungen im Landtagswahlgesetz sollen folgende Regeln gelten: 

–         Für die Zulassung eines Volksbegehrens sind nur noch ein statt bisher zwei Prozent der Stimmberechtigten notwendig (Zulassungs-Quorum).

–         Das Zustimmungs-Quorum wird von bisher 20 auf fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Zudem haben die Bürger nun sechs statt bisher zwei Monate zum Sammeln der Stimmen Zeit.

–         Erfolgreich ist ein Volksentscheid, wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, bisher waren 50 Prozent der abgegebenen Stimmen notwendig.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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