Inhalt

09.02.2017

Flüchtlingspolitik: Hessen prüft jeden einzelnen Fall sehr sorgfältig auf individuelle Abschiebehindernisse und Härtefälle – Bund muss Sicherheitslage in Afghanistan genauso sorgfältig neu bewerten

Die Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag betonen, dass das Land sich seiner humanitären Verantwortung bewusst ist und im Rahmen des rechtlich Möglichen auch gerecht wird. „Jeder Mensch, der in unser Land kommt und geltend macht, in seinem Herkunftsland politisch verfolgt oder menschenrechtswidrig behandelt zu werden, kann sich auf eine sorgfältige und genau Einzelfallprüfung seines Asylgesuchs verlassen. Die Landesverwaltung schöpft hier die bundesgesetzlich vorgegeben engen Ermessensspielräume des geltenden Ausländerrechts aus“, erklären die innenpolitischen Sprecher von CDU und GRÜNEN, Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich. „Menschen, die aus politischen und humanitären Gründen nach Hessen kommen, erhalten unseren Schutz. Andererseits müssen diejenigen, die nach Prüfung ihres Asylantrags kein Bleiberecht haben, Deutschland auch wieder verlassen.“

Die Asylverfahren folgten dabei klaren, eng gesetzten Regeln. „Für alle Asylbewerber prüft das BAMF in jedem Einzelfall, ob Asylberechtigung nach dem Grundgesetz, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz nach dem Asylgesetz oder ein nationales Abschiebeverbot nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann der Asylbewerber das gerichtlich überprüfen lassen“, erläutern Bauer und Frömmrich. „Soweit auch die Rechtsmittel keinen Erfolg haben, besteht danach grundsätzlich eine Ausreisepflicht, die das Land umsetzen muss. Wir haben hier nur geringe Ermessensspielräume. Unsere hessischen Behörden prüfen aber in jedem Einzelfall, ob Abschiebungshindernisse vorliegen. Solche können aufgrund der familiären Situation, des Gesundheitszustands, der Dauer des Aufenthalts, bereits erbrachter Integrationsleistungen oder einer Berufsausbildung bestehen. Liegt ein solches vor, wird eine Duldung erteilt. Unsere Behörden machen von dieser Möglichkeit nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalls Gebrauch.“

„Aufgrund der instabilen und sich rasch ändernden Sicherheitslage in Afghanistan prüfen die Landesbehörden darüber hinaus auch noch unmittelbar vor einer geplanten Rückführung, wenn also kein Schutz- oder Duldungsanspruch besteht, noch einmal sorgfältig, ob Gründe dafür vorhanden sind, einen Aufenthaltstitel zu erteilen.“

 

Dazu gehörten:

  • Familiäre Bindungen, die einer Abschiebung entgegen stehen
  • Das Vorliegen von Gründen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, insbesondere
    • Niederlassungserlaubnis
    • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, §25 Aufenthaltsgesetz
    • Aufenthaltserlaubnis nach §25a Aufenthaltsgesetz, weil es sich um einen gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden oder dessen Angehörige handelt
    • Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz für eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

In jedem Fall habe aber die freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung. „Sollte trotz aller beschriebenen Prüfungen weiterhin Ausreisepflicht bestehen, werden vorrangig Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die Regierungspräsidien als Zentrale Ausländerbehörden sowie als Aufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden wurden diesbezüglich explizit angeschrieben.“

Zur Sicherheitslage führen die Koalitionsfraktionen Folgendes aus: „Die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan und damit die Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flucht (BAMF) fällt in die alleinige Kompetenz der CDU/CSU und SPD-geführten Bundesregierung. Die Bundesregierung halte Abschiebungen in einzelnen Regionen Afghanistans für möglich. Das hat sich auch unter dem neuen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht geändert“, so Bauer und Frömmrich. Die Koalitionsfraktionen bekräftigen den im Landtag beschlossenen Antrag (Drucksache 19/4459), in dem sie die Erwartung äußern, dass „die Einschätzungen über die Sicherheitslage von den zuständigen Bundesbehörden kontinuierlich überprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden und bei Vorliegen entsprechender neuer Erkenntnisse Abschiebungen ausgesetzt werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt