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10.08.2009

Eingetragene Lebenspartnerschaften - Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten von Gleichbehandlung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sieht sich in ihrem Anliegen, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen, durch eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt. Dieses hatte in einem Urteil vom 16. Juli dem eingetragenen Lebenspartner eines verstorbenen Beamten ein Witwergeld zugesprochen.

„Das Gericht sieht in der Verweigerung der Gleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe einen Verstoß gegen die Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie. So sehen wir es auch. Deshalb haben wir den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe in den Landtag eingebracht“, erklärt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Wir halten es für dringend notwendig, dass die Diskriminierung von Schwulen und Lesben endlich beendet wird. Homosexuelle Lebenspartner begründen mit der Eintragung ebenso eine grundsätzlich auf Dauer angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft wie Eheleute. Sie haben daher auch den gleichen Anspruch auf Unterstützung dieser Gemeinschaft. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und hoffen, dass dies auch die anderen Fraktionen im Landtag überzeugen wird und sie unseren Gesetzentwurf unterstützen“, meint der Abgeordnete.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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