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01.08.2012

Bundesverfassungsgericht stärkt eingetragene Lebenspartnerschaften – GRÜNE: Rückwirkung muss jetzt endlich auch in Hessen her!

Auf den Tag genau elf Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht heute beschlossen, dass die sexuelle Orientierung eines Paares kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen und Ungleichbehandlungen ist. Diskriminierungen der Lebenspartner im Vergleich zu Ehepaaren sind rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen.

„Das ist in erster Linie eine schwere Klatsche für die Bundesregierung, die sich mit minimalen Anpassungen in den letzten Jahren millimeterweise in die richtige Richtung bewegt hat. Das Urteil macht aber vor allem eins deutlich: Gleiche Rechte für Lesben und Schwule als Verfassungsgebot gelten für Bund und Länder uneingeschränkt“, erklärt der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der hessischen GRÜNEN, Kai Klose, zum Urteil.

„Wir GRÜNE sehen dies gerade auch in Hessen mit Genugtuung. Das Gericht bestätigt nämlich unsere Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung zum Beispiel bei Familienzuschlägen oder der Altersversorgung von vornherein verfassungswidrig war. CDU und FDP haben den Betroffenen diese Rückwirkung bei der Anpassung des Landesrechts 2010 bewusst verweigert, weil sich einmal mehr die Rechtskonservativen beider Parteien durchgesetzt haben“, so Klose. „Wir fordern die Regierung Bouffier/Hahn nach diesem eindeutigen Urteil auf, die Rückwirkung zum 1. August 2001 endlich auch in Hessen umzusetzen!“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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