Al-Wazir: Wenn Snowden Aufenthalt in Deutschland bekommt, dann fege ich die Treppe im Justizministerium
Mit Kopfschütteln reagiert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen Gastbeitrag Jörg-Uwe Hahns in der morgigen Frankfurter Rundschau. In diesem fordert er, dem ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden Schutz innerhalb der Europäischen Union zu gewähren. „Das ist leider wieder einmal typisch für Hahn. Er erklärt lautstark etwas, lässt dann aber seiner eigenen Forderung keine Taten folgen“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir. „Wir sind es ja leider schon lange gewohnt, dass er sich immer ziemlich weit aus dem Fenster lehnt. Aber es ist schon schizophren, wenn Hahn eine Forderung erhebt, die am Vortag vom FDP-Außenminister Westerwelle abgelehnt worden ist. Rechtlich wäre das übrigens kein Problem, § 22 Aufenthaltsgesetz ermöglicht es der Bundesregierung, Aufenthaltserlaubnisse aus politischen Gründen zu erteilen. Bei einem eventuellen Auslieferungsersuchen der USA könnte die FDP-Bundesjustizministerin sicher Mittel und Wege finden, diesem nicht stattzugeben.“
Al-Wazir erinnert an die Abstimmung zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare am vergangenen Donnerstag im Hessischen Landtag. Die FDP hat dort gemeinsam mit der CDU gegen einen Antrag der GRÜNEN gestimmt, der im Wortlaut Hahns ebenfalls lautstark geäußerte Befürwortung eines Adoptionsrechts für eingetragene Partnerschaften beinhaltete. „Der Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn hat dort in namentlicher Abstimmung gegen die Forderungen des Justizministers Jörg-Uwe Hahn gestimmt.“
Die GRÜNEN wollen Jörg-Uwe Hahn deshalb einen besonderen Ansporn dafür bieten, dass er diesmal seinen Worten Taten folgen lässt. „Wenn der stellvertretende Ministerpräsident, Justizminister und FDP-Bundespräsidiumsmitglied Jörg-Uwe Hahn es schafft, dass der Innen- und der Außenminister der schwarz-gelben Bundesregierung Edward Snowden die Einreise nach Deutschland ermöglichen und ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, dann bin ich bereit, öffentlich die große Eingangstreppe im hessischen Justizministerium zu fegen. Ich bin mir leider sicher, dass ich angesichts des Maulheldentums von Jörg-Uwe Hahn niemals zum Besen greifen muss. Aber wenn es doch so sein sollte, dann würde es mich für Edward Snowden freuen und ich würde es gerne tun“, so Al-Wazir.
§ 22 Aufnahme aus dem Ausland
Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat. Im Falle des Satzes 2 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
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