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02.03.2011

Debatte über Ergebnis der Hartz-IV-Verhandlungen - GRÜNE: Anhebung des Regelsatzes nicht transparent – Einführung von Mindestlöhnen erster wichtiger Schritt

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht fest, dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses über die Festlegung der Regelsätze für Menschen, die Grundsicherung, also Hartz IV erhalten, methodisch höchst fragwürdig ist und weiterhin Zweifel  über die verfassungskonforme Ausgestaltung der Regelsätze hinterlässt. „Die Einigung, den Regelsatz in zwei Stufen anzuheben, ist nicht transparent und rein parteipolitisch motiviert“, stellt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet, in der heutigen Plenardebatte fest.

Die Absenkung der Referenzgruppe für die Errechnung dieses Regelsatzes von den untersten 20 Prozent der Haushalte auf die untersten 15 Prozent der Haushalte, die Einbeziehung der sogenannten „Aufstocker“ aus der Referenzgruppe, sowie die Einbeziehung der „verdeckt Armen“  belegten, dass es der Bundesregierung einzig und allein um eine finanzpolitische Entscheidung gegangen sei.

DIE GRÜNEN begrüßen die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung für alte Menschen, die bisher die Kommunen bislang tragen mussten. „Ärgerlich ist allerdings, dass dafür die Mittel der Bundesagentur für Arbeit, gekürzt werden.  Dies wird zu weiteren Einsparungen bei der aktiven Arbeitsförderpolitik führen und letztendlich allen Arbeitsuchenden schaden“, befürchtet Bocklet.

„Wir freuen uns, dass mit der Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitsbranche, im Wachdienst und bei der Weiterbildung ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Die Bundesregierung weigert sich aber weiterhin, eine gleiche Bezahlung für alle Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer vom ersten Tag an gesetzlich zu regeln. So bleibt dieser Personenkreis nicht nur einem höheren Risiko von Arbeitslosigkeit ausgesetzt, sondern auch noch einer schlechteren Entlohnung für gleiche Arbeit.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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