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10.06.2009

CDU und FDP wollen Änderung der Zusammensetzung der Härtefallkommission - GRÜNE: Falsch und unnötig

Als „falsch und unnötig“ bezeichnet die integrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mürvet Öztürk, den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP, mit dem die Zusammensetzung der Härtefallkommission erneut verändert werden soll. „Die seit November 2008 in der neuen Form zusammengesetzte Härtefallkommission hat erfolgreich gearbeitet. Die hohe Anzahl der bearbeiteten Fälle macht  die effektive, politikferne und sachorientierte Arbeit im Sinne einer humanitären Lösung deutlich. Eine Änderung ist deshalb nicht angebracht.“

DIE GRÜNEN sehen insbesondere die geplante neue Zusammensetzung der Kommission kritisch. So sollen fünf Abgeordnete und ein Vertreter des Integrationsministeriums hinzukommen. Außerdem soll das Quorum verändert werden, so dass in Zukunft die Entscheidung über einen Härtefall mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden muss. „Faktisch“, so Mürvet Öztürk, „bedeutet dies: Selbst wenn sich Experten und Nichtregierungsorganisationen einig sind, können sie die Anmeldung eines Härtefalls nicht durchsetzen. Die bisherige Politikferne der Kommission besteht damit nicht mehr. Das ist der falsche Umgang mit humanitären Fragen. Diese Veränderung ist unserer Auffassung auch deshalb nicht notwendig, da in der jetzigen Form der Innenminister das letzte Wort hat.“ Bisher sind in der Härtefallkommission 17 Personen vertreten, davon gehören zehn Nichtregierungsorganisationen wie den Kirchen, der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, der Landesärztekammer und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte an. Hinzu kommen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Ausländerbehörde und der Ministerien.

Seit der neuen Zusammensetzung der Härtefallkommission wurden 52 Härtefallverfahren eingebracht, davon wurden 41 abschließend beraten. In 26 dieser 41 Fälle wurde von der Kommission ein Härtefallersuchen an das Innenministerium beschlossen. In 14 Fällen folgte der Minister dem Ersuchen, in drei Fällen entschied er, dass dem Ersuchen erst statt gegeben werden kann, wenn der Lebensunterhalt

zukünftig gesichert werden kann und neun weitre Fälle sind noch in Bearbeitung. „Das ist eine gute Bilanz. Die jetzige Zusammensetzung mit politikfernen und zivilgesellschaftlicheren Mitgliedern gewährleistet sachgerechte Entscheidungen“, so Mürvet Öztürk.

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