Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vor, den Beamtinnen und Beamten die Kürzung der Beihilfe verschweigen zu wollen. Innenminister Rhein (CDU) habe aber einen entsprechenden Vorschlag bereits in die Landespersonalkommission eingebracht. Stattdessen wollten CDU und FDP nur mit der Nachricht hausieren gehen, es solle für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen eine Einmalzahlung geben. CDU und FDP hatten in der heutigen Pressekonferenz erklärt, die Veränderung der Beihilfe sei kein Gegenstand der Koalitionsberatungen gewesen.
„Es ist schon dreist, zu erklären, die Kürzung der Beihilfe sei kein Gegenstand der Koalition, während der Vorschlag von Innenminister Rhein in der Landespersonalkommission diskutiert wird. Der Vorschlag Rheins sieht eine Anpassung der hessischen Beihilfe an die bundesweiten üblichen Regelungen vor. Dies bedeutet ein Wegfall bisheriger Leistungen“, erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. DIE GRÜNEN unterstreichen, dass sie ehrlich mit den Beamtinnen und Beamten umgehen, während es mit CDU und FDP ein „böses Erwachen“ gebe. DIE GRÜNEN haben zur Finanzierung ihrer Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten den Wegfall von Leistungen bei der Beihilfe vorgesehen.
„CDU und FDP greifen hier zu Taschenspielertricks. Wir haben einen klaren und nachvollziehbaren Finanzierungsvorschlag vorgelegt während CDU und FDP so tun, als ändere sich an der Beihilfeverordnung nichts. Mit der von uns vorgesehenen Anpassung der Beihilfe an die bundesweiten Regelungen finanzieren wir seriös die von uns vorgesehenen Besoldungserhöhungen. Das ist in Zeiten der Schuldenbremse und schwierigen Haushaltslagen unumgänglich, wir stellen uns dieser Herausforderung. Unser Vorschlag ist sozial ausgewogener“, unterstreicht Jürgen Frömmrich.
Der Vorschlag der GRÜNEN sieht eine Einmalzahlung von 360 Euro für alle Beamtinnen und Beamten sowie 120 Euro für die Anwärterinnen und Anwärter vor. Zudem sollen die Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bereits rückwirkend zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Juli 2011 in den Genuss der 1,5 prozentigen Besoldungserhöhung für 2011 kommen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst. Bei den Bezieherinnen und Beziehern im gehobenen und höheren Dienst soll es bei der Besoldungserhöhung zum 1. Oktober 2011 bleiben. Sie würden nach dem Willen der GRÜNEN aber von der Einmalzahlung profitieren, die ihnen CDU und FDP verweigern wollen. Im Jahr 2012 sollen nicht nur die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes ab dem 1. März 2012 und des mittleren Dienstes ab dem 1. Juni 2012 von einer früheren Besoldungserhöhung profitieren, sondern auch die des gehobenen Dienstes. Für sie soll die 2,6 prozentige Erhöhung um einen Monat auf den 1. September 2012 vorgezogen werden.
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