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07.10.2015

Anhörung Vollzugsgesetze: Resozialisierung als Vollzugsziel findet breite Zustimmung

Die GRÜNEN sind erfreut darüber, dass das Vollzugsziel Resozialisierung in der heutigen Anhörung eine breite Zustimmung erfahren hat. „Wir GRÜNE haben schon lange gefordert, Resozialisierung als Ziel und Aufgabe der Anstalten in die Vollzugsgesetze mit aufzunehmen“, erläutert Karin Müller, justizpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag. „Denn Ziel einer Gesellschaft muss es sein, auch den Menschen, die Fehler begangen haben und deshalb im Gefängnis sind, langfristig ein verantwortliches Leben in Freiheit zu ermöglichen. Dies gebietet schon die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen. Sie gilt für jeden – ausnahmslos. Mehr Resozialisierung bringt im Übrigen auch mehr Sicherheit. In der Praxis wurde dieser Gedanke bereits gelebt; wir sind froh, dass nun im Gesetz eine Klarstellung formuliert wurde.“

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, Wohngruppen auch im Erwachsenenvollzug zu ermöglichen und das Höchstmaß des disziplinarischen Arrests von vier auf zwei Wochen zu reduzieren. Auch das Thema Extremismus im Vollzug findet seinen Niederschlag; hier wurden Anregungen der hessischen NSU-Expertenkommission berücksichtigt und den Anstalten verbesserte Handlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen gegeben.

„Der Entwurf nimmt Anregungen der Vollzugspraxis auf und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung hessischer Gerichte. Er wird nach Ansicht der angehörten Experten die Vollzugspraxis erleichtern und den Beschäftigten ein wirksames Werkzeug bei deren täglicher Arbeit an die Hand geben, ohne die Grundrechte der Gefangenen zu verletzten. Die Vollzugsgesetze haben sich dadurch bewährt, dass sie den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen und durch einige Anpassungen Hessen im Bereich des Vollzugs noch zukunftsfähiger machen“, so Müller.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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