Inhalt

29.11.2010

Am Patienten orientierte Gesundheitsversorgung: GRÜNE legen Änderungen zum Krankenhausgesetz der Landesregierung vor

Zur zweiten Lesung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen“ legt  die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein umfassendes Paket mit Änderungsvorschlägen vor.

„Die Anhörung hat gezeigt, dass die Landesregierung keine umfassende Vorstellung davon hat, wie die Gesundheitsversorgung in Zukunft zu gestalten ist. Das ist auch kein Wunder, denn die Einbettung müsste in einen Masterplan erfolgen, der seit langem versprochen ist – aber bis heute nicht einmal in Eckpunkten vorliegt“, macht die gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, deutlich.

Zur Schaffung einer an den Patienten orientierten Gestaltung des Gesundheitswesens bleibe Hessen nicht mehr viel Zeit. Der demografische Wandel führe zu mehr älteren Patientinnen und Patienten. Viele von diesen haben chronische Mehrfach-Erkrankungen. Überholte Doppelstrukturen einerseits und wachsende Versorgungslöcher in bestimmten Regionen seien schon heute Kennzeichen ineffizienter Krankenversorgung. Wachsender Fachkräftemangel in Ärzteschaft und Pflege sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich brauchen nicht vorrangig finanzielle, sondern Qualitätsanreize. Der enorme wirtschaftliche Druck auf die kommunalen Krankenhäuser darf nicht zu deren Verkauf oder Schließung führen – sondern zu besseren Rahmenbedingungen und zu intelligenten Kooperationen. Hier bleibe die Landesregierung nach wie vor eine umfassende Antwort schuldig.

DIE GRÜNEN haben daher Änderungsanträge eingebracht, die an drei zentralen Stellschrauben ansetzen.

1) Vorhandene Angebote der Gesundheitsversorgung effizienter planen und gestalten

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung der von uns seit langem geforderten Idee von Gesundheitskonferenzen (§ 21) folgt, die zum Ziel haben, die Krankenversorgung am Patienten orientiert zu planen und umzusetzen. Die heutige Trennung von kommunalen Angeboten, ambulanter Versorgung, Krankenhaus und Rehabilitation ist ineffizient und überholt. Hier alle an einen Tisch zu bekommen wird die große politische Herausforderung für jede Landesregierung – auch zukünftige  – sein. Wir teilen allerdings die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände, dass eine alleinige gesetzliche Regelung im Krankenhausgesetz nicht ausreicht, sondern sind der Meinung, dass auf Landesebene zumindest der öffentliche Gesundheitsdienst ebenfalls gesetzlich in der regionalen Planung verankert werden muss.

Wir schlagen für die Gesundheitskonferenzen u.a. zusätzlich vor, bei Bedarf eigene regionale Versorgungsdaten zu erheben, Handlungsoptionen für unterversorgte Gebiete zu erweitern und die Patienten besser über Angebote und deren Qualität informieren zu können. Wir begrüßen die Idee, sich bei der Bedarfsplanung von der Planungseinheit „Krankenhausbett“ zu verabschieden – allerdings sind dafür die Voraussetzungen (z.B. Verträge) noch nicht gegeben und Alternativ-Vorschläge bleibt die Landesregierung bisher schuldig. (§18)“

2) Rettet die Kommunalen Krankenhäuser!

„Kommunale Krankenhäuser sind für uns GRÜNE eine wesentliche Stütze der kommunalen Daseinsvorsorge. Deshalb müssen schnellstens die Voraussetzungen geschaffen werden, diese Krankenhäuser so zu führen, dass sie wettbewerbsfähig sind – hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, hinsichtlich der Qualität der Krankenversorgung und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals. Wir begrüßen die Erleichterung von Kooperationen und Vernetzungen von Krankenhäusern – nur gemeinsam wird in vielen Regionen kommunale Krankenhäuser die nächsten Jahre überleben können. (§ 14) Wir fordern aber die Landesregierung auch auf, sich auf Bundesebene endlich für eine Änderung des Kartellrechts einzusetzen, das derzeit kommunale Krankenhäuser gegenüber privaten Klinik-Ketten benachteiligt.

Wir begrüßen den Vorschlag der Landesregierung, keine verbindlichen Vorgaben mehr über die Zusammensetzung der Klinik-Leitung zu machen (Wegfall § 14,3 KHG 2002). Das Management eines Krankenhauses sollte so flexibel wie möglich das Krankenhaus leiten können – sowohl bei Kooperationen, bei kleineren Investitionen als auch hinsichtlich der inneren Organisation. Dabei ist es selbstverständlich, dass die verschiedenen Funktionsbereiche gehört und berücksichtigt werden müssen.“

3) Qualität der Versorgung sicherstellen und verbessern

„Wenn wir uns einerseits dafür einsetzen, jedem Krankenhaus mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen hinsichtlich der wirtschaftlichen Führung, brauchen wir im Interesse des Verbraucherschutzes klare Kriterien, welche Aufgaben ein Krankenhaus gegenüber den Patienten zu erfüllen hat. Unsere Vorschläge der Qualitätsstandards beziehen sich sowohl auf die Qualität der Strukturen als auch der Prozesse im Krankenhaus.

Die Personalkosten sind im Krankenhaus logischerweise immer der bei weitem größte Anteil der Ausgaben. Um Kosten zu senken, wird daher hier oft der Rotstift angesetzt. In den letzten Jahren ist insbesondere das Pflegepersonal reduziert worden – mit der Folge von hoher Arbeitsverdichtung und erheblicher Überbelastung des verbliebenen Personals. Wir halten daher für die Sicherstellung der Qualität und für nicht die Gesundheit schädigende Arbeitsbedingungen eine Rechtsverordnung für notwendig, die die Krankenhäuser zur Vorhaltung von ausreichend Personal verpflichtet. Ebenso ist die Vermeidung von Korruption sicherzustellen. Und aufgrund der immer weiter aufklaffenden Schere der Versorgung von privat und gesetzlich Versicherten wollen wir sicherstellen, dass der Versicherungsstatus nicht zu unterschiedlicher Qualität in der medizinischen Versorgung führen darf. (§ 8)

Hygiene im Krankenhaus ist ein Kostenfaktor – der seine Notwendigkeit für die Öffentlichkeit oft erst im Skandalfall offenbart. Allerdings existieren bereits heute multi-resistente Infektionen in Krankenhäusern, denen nur durch eine konsequente Anwendung von Hygiene-Regeln entgegengewirkt werden kann. Wir setzen uns daher seit Jahren für eine Aufwertung der Krankenhaushygiene ein.  Wir fordern erneut eine verpflichtende Rechtsverordnung seitens der Landesregierung. (§ 10)

Durchgängig fordern wir in verschiedenen Paragraphen die zusätzliche Berücksichtigung der Psychotherapeutenkammer und des Landespflegerates, um das Gesamtbild der in der medizinischen Versorgung wesentlichen Berufe auch in den Krankenhausgremien abzubilden.

Fazit: Vorhandene Angebote durch mehr Zusammenarbeit effizienter machen, den kommunalen Krankenhäusern wirtschaftliches Arbeiten erleichtern und im Sinne der Patienten die Qualität der Krankenhausversorgung verbessern – dies sind die drei Säulen unserer Reform des hessischen Krankenhauswesens.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Zum Thema