Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleibt der schwarz-gelbe Entwurf zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz hinter den Erwartungen zurück. „Bei der Bestattung ohne Sarg wird lediglich die Ausnahmeregelung um religiöse Gründe erweitert. Allerdings liegt dies im Ermessen des Gemeinderates. Außerdem bleiben weltanschauliche Gründe weiterhin unerwähnt. Zudem kann kein Anspruch daraus abgeleitet werden“, gibt Ellen Enslin, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN, zu bedenken.
DIE GRÜNEN fordern eine entsprechende Regelung bereits seit 2007. „In einer modernen und weltoffenen Gesellschaft gehört es dazu, die Pluralität der unterschiedlichen Wünsche, ob religiöser oder weltanschaulicher Natur, auch in dieser Frage zu respektieren. Die Öffnung aus religiösen Gründen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dafür sorgen, dass viele Menschen, besonders Muslime, sich so leichter dafür entscheiden können, sich in ihrer neuen Heimat bestatten zu lassen. Aber sie reicht nicht aus!“
Außerdem fordern DIE GRÜNEN, den Kommunen endlich die Möglichkeit zu geben, per Satzung zu beschließen, dass Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit nicht auf dem Friedhof verwendet werden dürfen. Diese Forderung wurde in einer Anhörung einhellig begrüßt.
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