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08.11.2012

Änderung Friedhofs- und Bestattungsgesetz ─ GRÜNE: Aufhebung der Sargpflicht wichtiges Signal an Musliminnen und Muslime

friedhof, kommunalpolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich in der Anhörung zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz in ihrem Einsatz für die Aufhebung der Sargpflicht bestätigt. „Die große Mehrheit der Anzuhörenden würde eine Aufhebung der Sargpflicht begrüßen“, betont die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ellen Enslin. „Es ist beschämend, wenn Muslime ihre Angehörigen im ehemaligen Heimatland bestatten und sie per Luftfracht dorthin bringen müssen, weil Hessen auf die Sargpflicht besteht. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP auf, der Abschaffung der Sargpflicht endlich zuzustimmen.“ Gemäß muslimischer Tradition werden Tote nicht in Särgen, sondern in Leinentüchern bestattet. Nach dem derzeitigen Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist dies jedoch nur in wenigen Ausnahmen möglich.

DIE GRÜNEN hatten bereits 2007 einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. „Für uns GRÜNE ist selbstverständlich, dass alle Menschen die Möglichkeit haben müssen, nach ihrer Tradition, ihrer Trauerkultur und ihren Bestattungsriten beerdigt zu werden“, erläutert Enslin. In der Debatte werden oftmals Bedenken um Hygiene und Gesundheitsgefährdung angeführt. Derartige Einwände konnten in der Anhörung jedoch ausgeräumt werden. In vielen Bundesländern ist die Sargpflicht mittlerweile schon aufgehoben worden u.a. in Hamburg, im Saarland, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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