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08.10.2014

Wiederholungswahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs: Opposition schadet Ansehen des unabhängigen Gerichts

Nach der neuerlichen Abstimmung über die Besetzung des Hessischen Staatsgerichtshofs hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert, dass die Opposition den Präsidenten des Gerichts, Günter Paul, nicht mitwählen wollte. Angela Dorn, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, warf der Opposition ein „Ablenkungsmanöver vom eigenen Fehler“ vor. Die erneute Wahl durch den Landtag war nötig geworden, weil SPD und FDP auf ihrer gemeinsamen Wahlliste einen Kandidaten benannt hatten, der seinen Wohnsitz nicht in Hessen hat und damit nicht wählbar ist. Die Nichtwählbarkeit  stellte der Staatsgerichtshof einstimmig fest.

Dorn warf der Opposition vor, sie habe „einen geschickten Schachzug machen und ein Mitglied aus den Oppositionskreisen mehr entsenden“ wollen.  Diese Listenverbindung von SPD und FDP  sei legitim, „aber was nicht geht: den Versuch peinlich zu verstolpern und dann uns beschimpfen!“ Dass ein nicht wählbarer Kandidat in den Staatsgerichtshof gewählt worden sei, habe allein die Opposition zu verantworten. Dorn erinnert daran, dass die Mehrheitsfraktionen GRÜNE und CDU wegen ihrer Zweifel an der Wählbarkeit des Kandidaten eigens die Wahl verschoben hatten. „Sie hätten die Zeit nutzen können und Herrn Safferling einfach streichen können. Dann wäre der Staatsgerichtshof ganz normal gewählt worden, das anschließende Verfahren wäre uns erspart geblieben.  Doch sie haben uns beschimpft, uns Politik nach Gutsherrenart vorgeworfen.“

„Der Staatsgerichtshof hat selbst über die Wiederholung der Wahl entschieden. Das dabei angewandte Verfahren haben wir als Parlamentarier nicht zu bewerten, der Gerichtshof ist unabhängig“, so Dorn weiter.  Die Opposition aber „dreht das Rad immer weiter, nur um vom eigenen Fehler abzulenken. Und es ist ihnen völlig egal, dass dies das Ansehen des Staatsgerichtshofes gefährdet“, so Dorn weiter. „Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass alle Fraktionen den Präsidenten und die Vizepräsidentin des Gerichts einstimmig wählen.“ Die Opposition „bricht mit diesem guten und sinnvollen parlamentarischen Brauch, gefährdet das Ansehen auch der von ihr benannten Mitglieder des Staatsgerichtshofes – all dies nur, um ihren Fehler nicht eingestehen zu müssen. Sie haben sich total verrannt.“

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