Inhalt

27.04.2021

Gesetz zum Verbot von Totschlagfallen und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Jagdgesetzes

Verbot der Verwendung von Totschlagfallen

Wichtiger Schritt für mehr Tierschutz bei der Jagd

Hans-Jürgen Müller, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Tierschutz und Jagd heute zum Gesetzentwurf zum Verbot von Totschlagfallen im Plenum:

„Der Einsatz von Totschlagfallen bei der Jagdausübung ist nicht mehr zeitgemäß, nicht notwendig und entspricht nicht den Vorgaben des Tierschutzes. Totschlagfallen bergen die Gefahr, dass die gefangenen Tiere langsam und qualvoll verenden. Deshalb ist das Verbot der Verwendung dieser Fallenart die richtige Konsequenz für mehr Tierschutz bei der Jagd. Dass ein Verstoß gegen das Verbot eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen wird, wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird, ist das richtige Signal.“

Kontakt