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20.11.2025

Zweite Lesung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

Wir haben im Novemberplenum die zweite Lesung zum Gesetz verfassungsrechtlicher Vorschriften und gleichzeitig auch den Setzpunkt der CDU besprochen. In der vergangenen Ausschusssitzung haben wir einen Änderungsantrag von CDU und SPD beraten, der das Verfassungsschutzgesetz neu fasst und Änderungen an weiteren Gesetzen ergänzt. Die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ist notwendig, da das Bundesverfassungsgerichts festgestellt hat, dass die aktuellen Regelungen in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die wesentliche Frage ist daher, wie die größtmögliche Rechtssicherheit erreicht wird. In der Anhörung zu der Gesetzesänderung wurde zu einigen Punkten umfangreiche Kritik geäußert.

Unsere Demokratie ist ein starkes, aber auch ein verletzliches Gut. Die Bedrohungen, vor denen wir stehen, sind vielfältig – sie kommen nicht nur von außen, sondern zunehmend auch von innen. Rechtsextreme Netzwerke, Desinformation in sozialen Medien, gezielte Hetze gegen Minderheiten, gegen die Presse und gegen die Institutionen unseres Rechtsstaats – all das zielt darauf ab, Vertrauen zu zerstören. Vertrauen in den Staat, in seine Vertreter*innen, und letztlich in die Idee der Demokratie selbst.

Mit ihrem Änderungsantrag haben CDU und SPD einige Hinweise aus der Anhörung aufgenommen. Im Ergebnis müssen wir GRÜNE aber feststellen, dass leider nicht allen Hinweisen nachgegangen wurde, die vor allem die Frage der Rechtssicherheit betreffen. Wir sind daher der Auffassung, dass weitere Änderungen notwendig sind. Aus diesem Grund haben wir eine dritte Lesung beantragt.

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