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03.06.2024

WindEnergieDividende: Beteilige Deine Kommune an den Erträgen von Windkraftanlagen im Staatswald!

Der Ausbau der Windenergie in Hessen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Seit 2016 besteht die Möglichkeit für die Kommunen, direkt von den Erträgen aus Windkraftanlagen im Staatswald zu profitieren, und damit die Akzeptanz vor Ort zu steigern. Die finanzielle Beteiligung vor Ort ist enorm wichtig, damit auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von Windkraftanlagen die positiven Auswirkungen der Erneuerbaren erleben können. Wenn das Windrad vor der Haustür gleichzeitig Geld in die Gemeindekasse bringt, trägt dies zu einem gerechten Ausgleich bei und die Anlagen werden nachweislich besser akzeptiert.

Mit der von uns umgesetzten „WindEnergieDividende“ haben Kommunen, in denen Windenergieanlagen auf Staatsforstflächen stehen, die Möglichkeit, eine Beteiligung an den Pachteinnahmen zu beantragen. Diese finanzielle Beteiligung beläuft sich auf 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrags aus der Verpachtung.

Für 2024 kann dieser Antrag noch bis zum 30. September formlos beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Dafür sind dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde folgende Unterlagen vorzulegen: Ein formloser Antrag, eine Angabe zur Betroffenheit bei Windenergieanlagen im Staatswald, Nachweise zum Standort der beantragten Maßnahmen sowie eine Eigenerklärung der Stadt oder Gemeinde bezüglich ihrer fehlenden wirtschaftlichen Teilhabe an der Entwicklung und Förderung der Windenergie.

Anträge sind zu richten an:

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Z5 Kommunalaufsicht
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Internet: https://rp-kassel.hessen.de/ E-Mail: Kommunalaufsicht@rpks.hessen.de als Festsetzungsbehörde.

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