Im März letzten Jahres haben CDU/CSU, SPD und GRÜNE das Grundgesetz geändert. Damit wurde ein großes Sondervermögen des Bundes geschaffen: das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Insgesamt stehen 500 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung – etwa für Schulen, Klimaschutz, Verkehr oder digitale Infrastruktur. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder vorgesehen. Auf Hessen entfallen davon rund 7,4 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren.
Von den 100 Millionen Euro, die speziell für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen sind, wollten wir GRÜNEN 80 Prozent an die Kommunen geben – schließlich sind sie es, die vor Ort Schulen bauen, Straßen sanieren oder Kitas betreiben. Die Landesregierung gibt jedoch nur etwa 63 Prozent der Bundesmittel an die Kommunen weiter und damit rund 1,2 Milliarden Euro weniger, als wir gefordert haben.
Zusätzlich plant die Landesregierung, 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zu nutzen, um den Krankenhaustransformationsfonds mitzufinanzieren. Das halten wir für falsch, denn es ist eine Mogelpackung zu Lasten der Kommunen. Dieser Fonds ist eigentlich ein separater Bund-Länder-Topf für Krankenhäuser. Statt ihren Beitrag aus Landesmitteln zu leisten, will die Landesregierung dafür Bundesgelder aus dem Sondervermögen nehmen, die eigentlich für Investitionen in Bildung, Betreuung, Verkehr, Energie oder Klimaschutz gedacht sind.
Das Land selbst behält über zwölf Jahre 1,78 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für eigene Aufgaben. Davon will die Landesregierung 730 Millionen Euro in Mobilität, Städte- und Wohnungsbau investieren und 670 Millionen Euro in Sicherheit. 250 Millionen Euro sollen auf den Bereich Digitales entfallen, 130 Millionen Euro für den Sport.
Wer mit dem vielen Geld ein Konzept zur Erneuerung unseres Landes erwartet hat, wird von Schwarz-Rot allerdings enttäuscht. Klare Ziele oder Meilensteine, an denen man die Landesregierung messen könnte – Fehlanzeige. Es entsteht der Eindruck, dass mit dem vielen Geld nur das finanziert werden soll, was ohnehin geplant war. Das widerspricht aber dem Sinn des Sondervermögens: Es soll zusätzliche Investitionen ermöglichen – nicht bestehende Haushaltslöcher stopfen.
Besonders enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass der Klimaschutz kaum eine Rolle spielt. Dabei trägt das Sondervermögen des Bundes den Titel „Infrastruktur und Klimaneutralität“ – und soll damit ausdrücklich dem Klimaschutz dienen. Zu einer der zentralen Aufgaben unseres Landes in den nächsten Jahren fällt Schwarz-Rot aber anscheinend nichts ein. Von der Hessen-CDU haben wir nichts anderes mehr erwartet. Für die SPD hingegen ist es peinlich, dass sie noch nicht einmal das durchsetzen konnte.
Die Landesregierung hat Anfang Februar das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz (HIFG) in den Landtag eingebracht. Damit wird geregelt, wie das Sondervermögen in Hessen umgesetzt wird.
Die 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen werden in zwei Schritten ausgezahlt: zunächst drei Milliarden Euro ab dem Jahr 2026; und dann weitere 1,7 Milliarden Euro voraussichtlich 2029. Der Grund: Die Verteilung soll sich an der Einwohnerzahl und Finanzstärke einer Kommune orientieren – und diese können sich im Laufe der Zeit ändern.
Die Kommunen können die Mittel weitgehend frei und unbürokratisch für Investitionen nutzen, zum Beispiel für:
Die Kommunen können das Geld auch an Einrichtungen weitergeben, die kommunale Aufgaben übernehmen (z.B. freie Träger).
Gefördert werden in der Regel nur Projekte, die nicht bereits vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen – etwa, wenn Verträge schon vorher geschlossen wurden, die Bauarbeiten aber erst nach dem Stichtag starten.
Das Geld aus dem Sondervermögen kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wenn dies dort ausdrücklich erlaubt ist. Die Abwicklung des Hessischen Infrastrukturförderungsgesetzes übernimmt die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen).