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05.10.2021

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Carsharing-Gesetz ist auf dem Weg

Jede*r, der ein eigenes Auto besitzt weiß, das eigene Fahrzeug fährt wenig, sondern steht vor allem einen Großteil des Tages herum und nimmt Platz weg. Aber innerstädtischer Platz ist rar, deshalb müssen Wege gefunden werden, wie wir die Anzahl parkender Autos reduzieren können. Eine Antwort darauf ist stationsbasiertes Carsharing. Damit können Nutzer*innen teilweise oder ganz auf das eigene Auto verzichten, sie sparen Kosten, Wartung und Stress mit dem TÜV, während sie weiterhin ohne Einschränkungen mobil sein können. Denn auch Autos wollen bewegt werden: Mit gesteigerter Nutzungsdauer nutzt man das Auto effizienter. Ein Carsharing-Auto kann so bis zu acht private Pkw ersetzen – also eine scharfe Waffe im Kampf für die Verkehrswende. Damit die benötigten Carsharing-Stationen ihren Platz in unseren Städten und Gemeinden finden, wurde das Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften – umgangssprachlich „Carsharing-Gesetz“ genannt, verabschiedet. So können Anbieter von entsprechenden Angeboten auch den öffentlichen Raum für Stationen nutzen. Das Gesetz wird es Kommunen durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ermöglichen, Anbietern Stationen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, um so das System Carsharing vor Ort auszubauen.


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