Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in das Parlament eingebracht. Der Gesetzentwurf kommt unscheinbar daher, hat es aber in sich. Durch die Vielzahl der Änderungsvorschläge zieht sich wie ein roter Faden die Beschneidung von Vielfallt und damit eine Verkürzung des Demokratieprinzips. Damit einher geht eine Begünstigung der großen Parteien. Besonders deutlich zeigt sich dies in dem Plan von CDU und SPD, durch die Änderung des Verfahrens bei der Verteilung der bei der Kommunalwahl abgegebenen Stimmen – vom Hare/Niemeyer-Verfahren zum Verfahren nach d´Hondt – die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten zu verändern. Das d´Hondt-Verfahren gilt als veraltet und ungenau und benachteiligt vor allem kleinere Parteien gegenüber größeren. Deshalb haben der hessische Landtag und viele andere Landesparlamente dieses Verfahren wieder abgeschafft. Jetzt wollen CDU und SPD genau dieses Verfahren in den Kommunalparlamenten wiedereinführen.
Verlierer werden die vielen kleinen und kleineren Parteien sein, ohne die sich die ganze Vielfalt unserer Gesellschaft nicht in den Kommunalvertretungen abbildet. Zu Verlierern degradiert werden die kleinen und kleineren Parteien auch durch die geplante Regelung, wonach es künftig in kleinen Kommunen keine 1-Personen-Fraktionen mehr geben soll. Der Wegfall des Fraktionsstatus bedeutet ein Weniger an Mitwirkung und Teilhabe in den Kommunalparlamenten und damit einhergehend ebenfalls ein Verlust an Repräsentanz. Dass die Koalition kommunale Wahlbeamte wie Landrät*innen oder Bürgermeister*innen nun ohne besondere Begründung ab der zweiten Wahlperiode eine Zulage von 8% gewähren will, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Der Gesetzentwurf insgesamt zeigt: CDU und SPD sorgen gut für sich und ihre Leute. Diese Landesregierung hat eine Selbstbedienungsmentalität, die ihres gleichen sucht und am Ende nur einem nutzt: Sich selbst.