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26.07.2023

Der Rechtsstaat bewährt sich auch in der Krise

Antwort auf die Regierungserklärung des Hessischen Justizministers 

 

Ein Rechtsstaat muss auch Fehler eingestehen können. Schließlich machen nur autoritäre Staaten keine Fehler. Die justizielle Kontrolle staatlicher Entscheidungen sowie grundrechtlich garantierte Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit sind essentielle Voraussetzungen für die gelebte Fehlerkultur, die den Rechtsstaat in Deutschland und Hessen seit fast 75 Jahren auszeichnet.

Ein Beispiel dafür in Hessen ist die Forschungsstelle „Extremismusresilienz“, die vor kurzem als Reaktion auf rechtsextremistische Chats bei der Polizei in der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit eingerichtet wurde. Die neue Forschungsstelle arbeitet eng mit dem Leibniz-Institut für Konflikt- und Friedensforschung zusammen und will ergründen, auf welchen Pfaden Menschen in den Extremismus gelangen.

Innerhalb der Justiz kam es zu schwerwiegenden Fehlern. Die jahrelangen kriminellen Aktivitäten eines korrupten Frankfurter Oberstaatsanwalts wurden durch mangelnde aufsichtliche Kontrolle begünstigt, wenn nicht ermöglicht. Der Hessische Rechnungshof hat diese Fehler benannt und zwischenzeitlich behoben.

Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist ein wesentliches Element unseres Rechtsstaats. Was für uns allerdings selbstverständlich erscheint, steht in anderen, auch demokratischen Staaten – auch innerhalb der EU – zunehmend zur Disposition. Ein populistischer Regierungsstil und politische Einflussnahme auf die Justiz gehen nämlich Hand in Hand. Wir müssen uns deshalb immer wieder von Neuem versichern, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz erhalten bleibt. Auch deshalb haben wir die Justiz zuletzt mit annähernd 500 neuen Stellen und einer deutlichen Erhöhung der Einstiegsgehälter besser ausgestattet.

Der Rechtsstaat bewährt sich auch in der Krise. Drei Jahre Corona sind dafür der Beweis. Die Pandemie hat Staat und Gesellschaft vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Rückblickend lässt sich sagen, dass wir diese Herausforderungen gut bewältigt haben, auch wenn manches mit großen Zumutungen für die Betroffenen verbunden war. Gefestigte und erprobte rechtsstaatliche Strukturen haben daran ihren Anteil.

Um den Rechtsstaat auch in Zukunft zu bewahren, braucht es Besonnenheit. Auch wenn es bisweilen schwerfällt, laute Kritik und öffentlichkeitswirksame Aktionen auszuhalten: Staatliche Institutionen müssen zu jeder Zeit und unter allen Umständen die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren. Von einem Mangel an Besonnenheit zeugen beispielsweise die Versuche, die Mitglieder der Letzten Generation in die Nähe krimineller oder gar terroristischer Vereinigungen zu rücken. Das ist fahrlässig, grenzt an Hysterie und ist nicht rechtsstaatlich.


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