Das Grüne Band ist ein einzigartiger Biotopverbund für den Naturschutz, zum anderen ein Ort der Erinnerung an unsere Geschichte. Das hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in Hessen gezeigt. Den Schutz des Eigentums in den Vordergrund zu stellen, ist unverständlich, denn alle Beteiligten auch die Eigentümer*innen wurden intensiv in den Gestaltungsprozess einbezogen.
Mit der Ausweisung des „Grünes Band Hessen“ als Nationales Naturmonument möchte sich die Landesregierung als erstes westdeutsches Bundesland an einem herausragenden Projekt der Erinnerung an unsere Geschichte und einem der größten europäischen Naturschutzprojekte beteiligen. Das Grüne Band soll einen Raum bieten, um die Geschichte des ehemals geteilten Deutschlands lebendig zu halten und nicht zu vergessen, was Grenzen und Teilung mit Menschen machen. Gleichzeitig ist das Grüne Band ein Juwel für den Naturschutz: Der während des Kalten Krieges als Folge des Betretungsverbotes weitgehend naturbelassene und damit ökologisch wertvolle Grenzstreifen entlang des Eisernen Vorhangs ist ein einmaliger Biotopverbund quer durch Europa, von Norwegen bis in die Türkei auf einer Gesamtlänge von 12.500 Kilometern und entlang von 24 europäischen Staaten.
Ein Nationales Naturmonument muss – wie die Bezeichnung widergespiegelt – von nationaler Bedeutung sein und wird wie ein Naturschutzgebiet geschützt. Im Gegensatz zu Nationalparken oder Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten neben dem Naturwert der Kulturwert eine wichtige Rolle. Nationale Naturmonumente müssen zudem die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen.