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31.03.2014

Walter Arnold und Martina Feldmeyer: „Bannwaldschutz deutlich gestärkt“ - CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen Novelle zum Waldgesetz vor

Bannwald Wald, Forst, Umwelt, NaturDie Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen einen gemeinsamen Entwurf für eine Gesetzesnovelle zur Stärkung des Schutzes für Bannwälder vor. Mit der Gesetzesänderung solle der §13 des Hessischen Waldgesetzes neu gefasst werden, damit Bannwald tatsächlich wirksam gegen Rodung und Inanspruchnahme geschützt ist und eine Umwandlung nur noch für bedeutende überregionale Vorhaben möglich ist. „Mit der neuen Regelung erhält Bannwald wieder einen starken Schutzstatus. Wo die Umweltbelastungen für die Bevölkerung hoch und der Wald für den Erhalt der Lebensqualität immens wichtig ist, wollen wir Bannwälder zuverlässig erhalten. Deshalb haben wir die Möglichkeiten zur Rodung und Umwandlung von Bannwäldern deutlich eingeschränkt und klarere Ausgleichsregelungen vereinbart“, erläutern der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold und die waldpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martina Feldmayer, in einer Pressekonferenz.

Im bisherigen Waldgesetz sei geregelt, dass die vollständige oder teilweise Aufhebung des Bannwaldschutzes aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses möglich ist. „Diese Formulierung konnte Verluste an Bannwald in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht hinreichend verhindern, denn sie lässt noch zu viel Raum für Interpretationen. Für den Schutz der Wälder erwies es sich auch nicht als dienlich, dass der Schutzstatus im Rahmen von einfachen Genehmigungsverfahren aufgehoben werden konnte – damit wurde Bannwald nicht ausreichend geschützt“, so Feldmayer. „Mit unseren Änderungen rücken die vielfältigen Funktionen des Waldes, wie Verbesserung der Luftqualität, Lebensraumerhalt für viele Tiere und Pflanzen und auch als Erholungsraum für uns Menschen,  wieder deutlicher in den Vordergrund. Wir brauchen den Wald gerade auch in den Regionen, die dicht besiedelt sind und täglich unter starken Emissionen durch den Verkehr leiden“, so Feldmayer.

Vom Grundsatz her dürfe Bannwald nicht angetastet werden. Das neue Gesetz verschärfe insbesondere die Bedingungen, unter denen künftig eine Rodung oder Umwandlung des Waldes möglich sei. Zukünftig könne Bannwald nur noch in zwei Fällen gerodet werden, wenn Gefahren für hochrangige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit bestehen – also beispielsweise Menschenleben gefährdet sind – oder wenn in einem Gebiet Vorhaben von überregionaler Bedeutung im überwiegendem öffentlichen Interesse verwirklicht werden müssen. „Eingriffe in den Bannwald wird es nur noch in gut begründeten Einzelfällen im überwiegenden öffentlichen Interesse geben. Damit stellen wir einen guten Schutz des Bannwaldes sicher, ohne uns für wirklich wichtige Projekte von überregionaler Bedeutung zu sehr einzuschränken. Denn auch bei einem starken Bannwaldschutz brauchen wir einen Rest an Flexibilität, wenn Vorhaben für unser Land besonders wichtig sind“, erklärt Arnold.

Auch Änderungen im Verfahren führten zu einem transparenteren Vorgehen. Eine Ausweisung von Bannwald oder die Aufhebung des Schutzstatus von Bannwald für Zwecke einer späteren Rodung dürfe künftig nur per Einzelfallprüfung in einem Verordnungsverfahren erfolgen. Dieses Verordnungsverfahren müsse unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Kommunen, der Waldbesitzer und der anerkannten Naturschutzverbände stattfinden und  abgeschlossen sein, bevor Bannwald gerodet werden darf.

„Außerdem wird es zusätzliche Anforderungen und deutlich strengere Regelungen für Ausgleichsmaßnahmen geben“, kündigt Feldmayer an. „Neben einer bisher üblichen flächengleichen Wiederaufforstung ist zudem vorgesehen, dass die gleiche Fläche, die gerodet wird, an anderer Stelle als Bannwald neu ausgewiesen wird. Das heißt: für Wald der an einer Stelle gerodet wird, wird Wald an anderer Stelle zusätzlich zu Bannwald, damit er in gleichem Umfang erhalten bleibt.“

„Einen Bannwaldschutz dieser Qualität gab es bisher in Hessen noch nie. Das ist ein Gewinn für den Naturschutz insgesamt und ein erster großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Waldpolitik“, resümiert Feldmayer. Und Arnold ergänzt: „Der Umfang des Bannwaldes bleibt künftig unbedingt erhalten und jede Umwandlung unterliegt sehr strengen Regeln. Das ist gut für den Erhalt des Waldes, insbesondere in den Ballungsräumen.“

Gesetzentwurf


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