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19.01.2022

Streichung des § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig: Informationsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht für alle

„Die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist längst überfällig“, betont Gianina Zimmermann, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Hessen. „Wir freuen uns, das damit endlich Rechtssicherheit für Ärzt*innen geschaffen wird und der Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ohne Hürden ermöglicht wird.“

Die GRÜNEN haben seit vielen Jahren gemeinsam mit Ärzt*innen, Frauen- und zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Informationsfreiheit von ungewollt Schwangeren und für das Selbstbestimmungsrecht gekämpft. „Wir begrüßen den Referenten-Entwurf von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann als wichtigen Erfolg und freuen uns, dass die Ampelkoalition hier zielstrebig agiert.“

Über eine Änderung im § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird unmissverständlich klargestellt, dass die erforderliche Beratung vor einem eventuellen Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen zu führen ist. Damit ist sichergestellt, das umfassende Informationen erfolgen können und Ärzt*innen nicht länger der Strafverfolgung ausgesetzt werden, wenn sie diese zur Verfügung stellen. „Das ist keinesfalls mit Werbung vergleichbar und bietet der ratsuchenden Schwangeren ein seriöses Informationsangebot.  Die ungewollt Schwangere kann die beste Entscheidung über den eigenen Körper erst nach umfassenden Informationen und Beratung treffen.“


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