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25.09.2018

Gesetz zur Zukunft des Ländlichen Raums: GRÜNE wollen Lebensqualität auf dem Land besser absichern

Mit einem Gesetz zur Zukunft des Ländlichen Raums wollen die hessischen GRÜNEN in der kommenden Wahlperiode die Lebensqualität auf dem Land absichern. Vorschläge dafür, welche Bereiche dieses Gesetz regeln soll, stellten sie am Dienstag gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der GRÜNEN, Robert Habeck, vor. „Wenn Läden schließen, Bürgerämter zusammengelegt werden, die Sparkasse und die Ärzte aus der Gemeinde verschwinden, zerbrechen Lebenswelten. Das führt zu Frust und dem Gefühl, abgehängt zu sein. Und tatsächlich ist man das auch, wenn kein Bus mehr fährt und der Bahnhof schließt“, erklärt Habeck. „Dem muss eine vernünftige Politik entgegenwirken: mit der Stärkung von Institutionen und der öffentlichen Infrastruktur. Wir brauchen eine Renaissance des Gemeinwohlgedankens, besonders in den Dörfern und strukturschwachen Regionen. Da müssen wir ansetzen.“

„In Hessen liegen rund 80 Prozent der Landesfläche außerhalb der Großstädte, im Ländlichen Raum. Rund drei Millionen Menschen leben hier, die Hälfte der Bevölkerung“, erläutern Priska Hinz und Tarek Al-Wazir, Spitzenkandidatin und Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Landtagswahl am 28. Oktober. „Wir wollen erreichen, dass sie das auch weiterhin gern tun, dass Menschen dort wohnen bleiben oder dass sie dort hinziehen. Das ist auch eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land: Niemand soll sich abgehängt fühlen oder gar tatsächlich abgehängt sein. Deshalb müssen elementare Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger mit vertretbarem Aufwand wohnortnah erreichbar sein.“

„Wir haben mit unserer erfolgreichen Initiative ,Land hat Zukunft‘ schon erste wichtige Schritte zur Sicherung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge im Ländlichen Raum auf den Weg gebracht. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir diese Ansätze ausbauen und mit einem Gesetz zur Zukunft des Ländlichen Raums ein Mindestmaß an Staatlichkeit und öffentlicher Infrastruktur absichern. Zu welchen Bereichen es Regelungen enthalten sollte, wollen wir gern offen debattieren. Aus unserer Sicht gehört dazu unter anderem:

  • Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung in den ländlichen Raum zu verlagern
  • regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken
  • mit mobilen Bürgerämtern staatliche Dienstleistungen zu den Menschen zu bringen
  • Dorfläden mit einer garantierten Förderung zu unterstützen, insbesondere dann, wenn sie auch Dienstleistungen wie Geldabheben, Post- oder Paketversand anbieten
  • medizinische Versorgungszentren in den Kommunen zu schaffen
  • die Geburtshilfe und Betreuung durch Hebammen im Krankenhausplan als notwendige gesundheitliche Versorgung zu definieren
  • den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch innovative lokale Mobilitätskonzepte und bürgerschaftliches Engagement wie Bürgerbusse zu ergänzen und potenzialstarke Schienenstrecken zu reaktivieren
  • das Mobilfunknetz weiter verdichten, auch mit Unterstützung des Landes
  • die Breitbandnetze bis 2025 gigabitfähig machen und bis 2030 Glasfaserleitungen bis in jedes Haus und jedes Unternehmen sicherstellen; ein Netz öffentlicher WLAN-Zugangspunkte im ganzen Land errichten.“

Land mit Zukunft. Gesetz für die Zukunft des Ländlichen Raums


Volker Schmidt
stellv. Pressesprecher von
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