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10.11.2012
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Zulassung von Pestizidwirkstoff Glyphosat aufheben

Der weltweit meistgenutzte Herbizidwirkstoff Glyphosat, der z.B. unter der bekannten Formulierung „Roundup“ vertrieben wird, findet auch in Deutschland in immer größeren Mengen und in einem breiten Einsatzspektrum Anwendung. Die Toxizität des Mittels wird durch Zusatzstoffe wie Tallowamine, die eine bessere Haftung an den Pflanzen bewirken, erheblich verstärkt. Glyphosathaltige Herbizide werden in der Land- und Forstwirtschaft, in öffentlichen kommunalen Anlagen und in privaten Kleingärten eingesetzt.

Inzwischen zeigen immer mehr Ergebnisse von Studien die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Glyphosat und glyphosathaltige Herbizide auf. Der steigende Einsatz von Glyphosat steht auch in Verbindung mit dem weltweit stark zunehmenden Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die gegen das Mittel resistent sind.

Auch in Hessen werden regelmäßig glyphosathaltige Herbizide eingesetzt und sogar als „Agrarumweltmaßnahme“ im Rahmen der Mulchsaatförderung gefördert.  Es ist eine Absurdität, dass solche Praktiken auch noch durch die Hessische Landesregierung gefördert werden und dann das Geld an anderer Stelle für wirkliche, ökologisch sinnvolle Umweltmaßnahmen fehlt. Mit tallowaminhaltigem Glyphosat behandelte Pflanzen sind zur Verfütterung an Nutztiere verboten, dürfen aber für die menschliche Ernährung verwendet werden. Das ist völlig inkonsequent und im Sinne von Gesundheit und Verbraucherschutz nicht nachvollziehbar.

Die Haltung der hessischen Regierungsfraktionen CDU und FDP, die immer noch behaupten, jegliche Zweifel an der Zulassung von Glyphosat seien ungerechtfertigt, zeigt die unverantwortliche Lobbypolitik sehr deutlich auf. Umwelt- und Verbraucherverbände, Imkerverbände und Wissenschaftler fordern angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage eine umfassende Neubewertung der Risiken von Glyphosat und glyphosathaltigen Herbiziden. Diesen Forderungen schließen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen an.

Auf EU- und Bundesebene:

  1. Der Einsatz von Glyphosat soll auf den Prüfstand gestellt werden, um zu klären, welche potentiellen Gefahren nach unabhängigen wissenschaftlichen Studien von dem Stoff ausgehen. Bis zu einer Klärung müssen zumindest der Glyphosateinsatz zur Abreifebeschleunigung vor der Getreideernte verboten und Vorgaben für ausreichende Wartefristen zwischen der Glyphosatanwendung und der Aussaat von Folgekulturen gemacht werden.
  2. Die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im privaten Haus- und Kleingartenbereich und der Verkauf in Kleinstgebinden u. a. über Bau- und Gartenmärkte und über das Internet sowie die Produktwerbung dafür müssen schnellstmöglich unterbunden werden.
  3. In Bezug auf die Nutzung von glyphosathaltigen Herbiziden insbesondere bei den bislang wenig erreichten Zielgruppen außerhalb der Landwirtschaft (z. B. Beschäftigte im Dienst der Kommunen) müssen die Maßnahmen zur Schulung, Aufklärung und Beratung zu Risiken und erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Einsatz deutlich intensiviert werden.
  4. Im Sinne des Vorsorgeprinzips muss auf EU-Ebene eine Senkung der Rückstandshöchstmengenwerte sowie ein strengeres Qualitätsziel für Oberflächengewässer in Bezug auf Glyphosat und seine Abbauprodukte erreicht werden.
  5. Wir unterstützen die  Forderung nach einem Verbot für tallowaminhaltige Formulierungen und fordern gleichwohl von den Herstellern,  Nachweisverfahren für diese Beistoffe zu entwickeln und diese auch selbst zu finanzieren. Außerdem sind Rückstandshöchstmengenwerte zu etablieren, die dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung tragen.

 

Auf Landesebene:

  1. Zahlungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme, die die pfluglose Bodenbearbeitung fördern, sind zu streichen oder mit Auflagen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Auflagen zu erweiterten Fruchtfolgen zu versehen.
  2. Im Rahmen der Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung sollen regelmäßig Proben und Daten zur Rückstandsbelastung von Glyphosat und POE-Tallowaminen genommen bzw. erhoben werden.
  3. Auf landeseigenen Liegenschaften und bei landeseigenen Betrieben soll weitgehend auf den Einsatz von Totalherbiziden wie glyphosathaltige Formulierungen verzichtet werden. Die Hessische Landesregierung soll bei den Kreisen und Kommunen dafür werben, sich dem anzuschließen.
  4. Im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation soll bei der Lebens- und Futtermittelüberwachung darauf hingewirkt werden, dass durch ausreichende Mittel und Personal für mehr Kontrollen und einheitliche Testvorgaben der Länder eine angemessene Überwachung von Rückstandsbelastungen bei Futter- und Lebensmitteln sichergestellt wird.
  5. Praxistaugliche Empfehlungen für Alternativmaßnahmen zur Glyphosatanwendung (Fruchtfolgen, mechanische Beikrautbekämpfung, Mulchverfahren) sollen zum Beispiel vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen erarbeitet werden. Ziel ist eine Landbewirtschaftung, die weitestgehend ohne den Einsatz von Totalherbiziden wie glyphosathaltige Formulierungen auskommt.