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02.12.2021
Landesmitgliederversammlung

Tiertransporte in und durch Hessen: effiziente Kontrollen helfen dem Schutz der Tiere

Die Landesmitgliederversammlung der Grünen in Hessen unterstützt die Bemühungen des hessischen Umweltministeriums Tiertransporte Deutschland- und Europaweit deutlich zu vermindern und
fordert, vor dem Hintergrund der kommunalisierten Zuständigkeiten, auf die Landkreise und kreisfreien Städte einzuwirken, dass diese die Kontrollen von Tiertransporten in Hessen effizienter gestalten.

Folgende Schritte sollten auf allen Handlungsebenen umgesetzt werden:

 

1. Ziel grüner Politik muss es sein, lange Lebendtiertransporte perspektivisch möglichst überflüssig zu machen.

 

2. Lebendtiertransporte in Drittstaaten außerhalb der EU, auf deren Weg eine nachweisbare Versorgung der Tiere nicht gewährleistet ist, müssen national rechtssicher verboten werden. Darüber hinaus setzen sich die Grünen für eine europaweite Regelung ein.

 

3. Um lange Lebendtiertransporte zu Schlachtstätten zu vermeiden, müssen die regionale und ökologische Erzeugung von Fleischwaren weiter gefördert und dafür

a) regionale kleinere Schlachtstätten, hofnahe Schlachtungen zum Beispiel durch mobile Schlachtanlagen (z.B. Projekt Extrawurst) weiter unterstützt,
b) Direktvermarktung und regionale Vermarktung gestärkt, und
c) die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr pflanzliche Alternativen und ökologische und regionale Erzeugnissen im Lebensmittelmarkt und der Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden.

 

4. Um das Leid der Tiere bei derzeit noch unvermeidbaren Lebendtiertransporten zu verringern, gilt es,

a) die Kontrollen der Landkreise und kreisfreien Städte zu verstärken. Dazu sollten, entlang der wichtigsten Transportwege, Zielvorgaben für die „angemessenen Zahl“ an Tiertransportkontrollen auf den Straßen gemacht werden.

b) Sofern in einem Jahr auffällig viele Verstöße im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden, soll die Zahl der Kontrollen erhöht werden.

c) Das Land soll die Koordinierung der Kontrollen unterstützen. Gleiches gilt für die effektive Kontrolle von Transporten am Zielort (Schlachtstätten).
d) Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen ihre Notversorgungs- und Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere laut TierSchTrV §20.2 (2) abstimmen und landesweit koordinieren. Das Land soll hierbei unterstützen.
e) Das Land soll Schulungsmaßnahmen der Veterinärämter und der Polizei zur Zusammenarbeit bei Tiertransportkontrollen stärker als bisher unterstützen.

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