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09.09.2012
Landesarbeitsgemeinschaften, Parteirat

Jede Liebe hat Recht – Schluss mit der Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften!

Der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordert, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe sowohl im Bundesrecht als auch im hessischen Landesrecht endlich umgesetzt wird. Konkret heißt das:
1. Sollte die Landesregierung nicht unverzüglich die nach wie vor ausstehende Rückwirkung der Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht zum 1. August 2001 – dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes – vollziehen, wie es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wird die GRÜNE Landtagsfraktion gebeten, erneut initiativ zu werden.
2. Der Parteirat unterstützt die Initiativen der Bundestagsfraktion zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Der Aufruf der Unions-Bundestagsabgeordneten um Matthias Zimmer und Familienministerin Kristina Schröder mag ein großer Schritt für manchen Konservativen sein. Real sind die darin getroffenen Feststellungen, „dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben“ oder „Lebenspartner wie Ehegatten die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander tragen“, banal. Die daraus abgeleitete Forderung der Gleichstellung im Steuerrecht (Ehegattensplitting) ist zwar dem Status Quo entsprechend richtig und begrüßenswert, greift aber viel zu kurz.
3. Der Parteirat fordert die Bundestagsfraktion auf, konkrete Vorschläge zur konsequenten Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu Gunsten von Familien mit Kindern – vollkommen unabhängig davon, in welchem familiären Umfeld die Kinder leben und aufwachsen – zu entwickeln. Er ist der Auffassung, dass das Splitting in der bisherigen Form falsche steuerliche Anreize zu Gunsten der Ein-Verdiener-Ehe setzt. Gleichwohl fordert der Parteirat, den Ehegattensplitting-Vorteil bis zur längst überfälligen Reform des Splittings selbst auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder darauf hingewiesen, dass jede Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften ungerechtfertigt ist, wenn es keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für diese Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt.
4. Der Parteirat begrüßt und unterstützt den Vorstoß der Bundestagsfraktion, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
5. Der Parteirat bittet Landtags- und Bundestagsfraktion, weiterhin durch entsprechende Initiativen auf der Grundlage der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die vollständige Gleichstellung eingetragener Partnerschaften, insbesondere auch im Steuer- und Adoptionsrecht, hinzuwirken. Es ist beschämend, dass den politisch Verantwortlichen immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Es ist nicht Sache des Staates, die sexuelle Orientierung seiner Bürgerinnen und Bürger zu sanktionieren