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24.11.2017
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Für fairen globalen Handel statt eines Dumping-Wettbewerbs der Standards! (NEU)

Die Landesmitgliederversammlung der Grünen Hessen hatte am 11. Oktober 2014 den Beschluss „Handelsabkommen mit Kanada und USA – so nicht!“ gefasst. Dieser Beschluss war richtig und zielführend.

In den letzten Jahren gab es eine breite, auch von den Grünen angestoßene kritische Protestbewegung zu TTIP und CETA. Gerade dieser Protest hat dazu beigetragen, dass in dem bereits vorläufig in Kraft getretenen Handelsabkommen mit Kanada (CETA) wichtige Zusatzvereinbarungen zum Schutz von Standards getroffen wurden. Es gibt allerdings noch Unklarheiten über deren Rechtsverbindlichkeit.

Die Intransparenz sowohl der TTIP- als auch der CETA-Verhandlungen hat zu Misstrauen und damit auch zu einer Schwächung der Europäischen Union geführt. Daraus muss die EU für die Zukunft Lehren ziehen und sich für einen globalen fairen Handel einsetzen, statt sich in einen Dumping-Wettbewerb der Standards zu begeben. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und der Wahl Donald Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten diejenigen Kräfte gestärkt wurden, die für weniger internationale Zusammenarbeit, geschlossene Grenzen und das Ende jeglichen Freihandels eintreten und dass sich insgesamt eine gefährliche Stimmung der ReNationalisierung breit macht. Diese Stimmung dürfen und wollen wir nicht stärken. Eine stärkere Kooperation mit Staaten wie Kanada, die statt auf Abschottung weiterhin auf internationale Zusammenarbeit setzen, muss unter diesen Vorzeichen im Interesse der EU liegen.

Für die hessischen GRÜNEN ist klar: Gerade jetzt ist ein klares Eintreten für die europäische Einigung, für Europa und seine Werte und Ziele und die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union äußerst wichtig. Dazu zählt auch das Bekenntnis zum fairen und freien Handel – sowohl innergemeinschaftlich als auch mit den Regionen und Staaten außerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund ist eine transparente Diskussion und Abwägung der Chancen und Risiken von CETA sowie aller weiteren Handelsabkommen wie zum Beispiel mit Japan, den Mercosur-Staaten (Gemeinsamer Markt Südamerikas) und anderen ostasiatischen Staaten erforderlich.

Mit der Unterzeichnung des CETA-Abkommen am 21. September 2017 ist ein Großteil der verhandelten Regelungen bereits in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt für diejenigen Bereiche, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen. D.h. zum Beispiel, dass Kanada die Zölle auf 98% aller zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren (nach Zolltariflinien) abschafft. EU-Unternehmen werden so jährlich viele Millionen Euro an Zöllen einsparen können. Zudem erhalten sie sofort einen direkten Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada, und zwar auf Bundes- wie auf Provinz- und Kommunalebene. Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung sind der Investitionsschutz, Regelungen im Bereich der regulatorischen Kooperation sowie einzelne Kapitel und Abschnitte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Steuern und Geistiges Eigentum. Für ein vollständiges Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifizierung des Abkommens durch alle europäischen Mitgliedsstaaten und damit eines Verhandlungstextes, der trotz der von beiden Vertragsparteien akzeptierten Zusatzvereinbarungen nicht geändert wurde und weiterhin einige umstrittene Punkte enthält. Das betrifft insbesondere die Vereinbarungen zum Investitionsschutz, aber auch Regelungen der öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge oder zum Schutz sozialer und ökologischer Standards und damit zur Wahrung des europäischen Vorsorgeprinzips.

Wichtige Bedenken seitens der Gewerkschaften und von Verbraucherschutz-, Umwelt-, und Landwirtschaftsorganisationen sowie Kommunen sind nach wie vor nicht ausgeräumt.
Heute wie damals gilt für die hessischen GRÜNEN: Der Abbau von Zöllen und so genannten nicht-tarifären Handelshemmnissen darf nicht mit Senkungen von Standards in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz und Tierschutz sowie von Arbeitnehmerrechten einhergehen. Außerdem darf das Recht zur Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge nicht in Frage gestellt werden. Ebenso muss das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Das Recht zu einer Verbesserung von Regulierungen und zur Anhebung von Standards muss weiter auf der europäischen Ebene, bei den nationalen Parlamenten und Regierungen liegen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen halten deshalb fest: Eine Festlegung zum Abstimmungsverhalten Hessens zum CETA-Abkommen kann aus den oben genannten Gründen erst erfolgen, wenn die derzeitige Prüfung der Vereinbarkeit des Vertrags und insbesondere der Investitionsschutzregeln mit dem europäischen und deutschen Recht durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht geklärt sind. Solange dies nicht abschließend geklärt ist, kann die Hessische Landesregierung dem Abkommen mit Kanada nach Auffassung der hessischen GRÜNEN keine Zustimmung erteilen.

Bevor die grünen Mitglieder der Hessischen Landesregierung sich zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen, ist ein Votum mindestens des Parteirates einzuholen.

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