Inhalt

11.06.2022
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Bodenmarkt reformieren - Bäuerliche Landwirtschaft und Existenzgründungen stärken

Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen setzen sich dafür ein, dass zukünftig Maßnahmen ergriffen werden, die eine vielfältige Besitzstruktur und eine gerechte Verteilung der landwirtschaftlich genutzten Böden fördern und Bodenspekulation bekämpfen. Landwirtschaftlich genutzte Böden unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht, weil sie uns als unmittelbare Lebensgrundlage dienen und nicht vermehrbar sind. Niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, der anhaltende Flächenverbrauch sowie innerlandwirtschaftliche Konkurrenz lassen die Kauf- und Pachtpreise steigen.

Deshalb müssen Renditen in diesem Bereich begrenzt sowie Grund und Boden verstärkt in öffentliches oder gemeinwohlorientiertes Eigentum überführt werden. Dafür könnte ein entsprechendes Agrarstrukturgesetz sorgen. Ziel wäre es, ortsansässige Landwirt:innen und Existenzgründungen in der bäuerlichen Landwirtschaft durch bodenmarktpolitische Instrumente zu stärken und so die regional verankerte bäuerliche Agrarstruktur zu sichern und zu verbessern. Zudem sollte das Vollzugsdefizit beim gesetzlichen Eingreifen in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt behoben und mehr Transparenz geschaffen werden.

Wichtige Schritte könnten dabei sein:

  • Grundsätzliches Erfassen von Anteilskäufen und Umgehung der Grunderwerbssteuer bei diesen „Share Deals“ verhindern, z.B. durch die Einführung einer quotalen Besteuerung, die es erlaubt, bei einer Anteilsübernahme das enthaltene Land anteilig zu besteuern
  • Anzeigepflicht für Pachtflächen
  • Vergabe von Land (Kauf- und Pacht) in öffentlichem Besitz an Gemeinwohlkriterien (wie z.B. Existenzgründer:innen, nachhaltige Bewirtschaftung, Lebensmittelproduktion) knüpfen
  • Gleichstellung gemeinwohlorientierter Landwirtschaftsformen und Eigentumsgemeinschaften (SoLaWi, Regionalwert AG, Kulturland eG, BioBoden eG, Allmendeland eG etc.) mit aktiven Landwirt:innen im Sinne des Grundstücksverkehrsrechtes
  • Einführung einer progressiven Grunderwerbssteuer für Akteur:innen mit umfangreichem Landeigentum
  • Einführung einer Freibetragsregelung der Grunderwerbssteuer für Landwirt:innen mit wenig oder ohne Landeigentum
  • Pachtpreis- und Kaufpreiserhöhungsbremse von bisher 50 auf 10 Prozent des Kaufpreises über ortsüblichen Preisen bzw. eines Referenzwerts absenken
  • Möglichkeit zur Bevorratung von Fläche in der Hessischen Landgesellschaft zur anschließenden Nutzung im Sinne einer Agrarstrukturverbesserung stärken, z.B. durch
    – Wegfall der doppelten Grunderwerbssteuer
    – Aufsetzen eines Landesförderprogramms zum Ausgleich der anfallenden Gebühren

    •