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08.10.2010

Wiesbadener Erklärung zur Neuordnung des Datenschutzes in Hessen

Das Hessische Datenschutzgesetz vom 7. Oktober 1970, in Kraft getreten am 13. Oktober 1970, ist das erste und älteste Datenschutzgesetz der Welt. Hessen gilt damit als Stammland des Datenschutzes. Mit Urteil vom 9. März 2010 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern in völliger Unabhängigkeit gemäß der Richtlinie 95/46/EG zu organisieren. weiterlesen

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