Das Bundesinnenministerium schließt aus, dass das Bundeskriminalamt für den Einsatz dieser Software verantwortlich ist und gibt den schwarzen Peter an die Länder weiter. Wir wollen Auskunft darüber, ob und welche Vorkehrungen das Justiz- und das Innenministerium in Hessen getroffen haben, damit hessische Strafermittler die rechtlich gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Wir fragen, was die Verantwortlichen in Hessen unternommen haben, um für Aufklärung zu sorgen. weiterlesen