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10.10.2011

Vom Chaos Computer Club entschlüsselte Überwachungssoftware überschreitet rechtliche Grenzen - GRÜNE fordern Aufklärung über Situation in Hessen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von der Landesregierung lückenlose Auskunft darüber, ob hessische Ermittlungsbehörden für die Einsetzung einer  bestimmten Überwachungssoftware mit einem sogenannten „Trojaner“ verantwortlich sind. Am Wochenende war bekannt geworden, dass der Chaos Computer Club auf mehreren Festplatten Software zur Überwachung von Internet-Telefonaten entschlüsselt hat, die nicht nur zur Telekommunikationsüberwachung, sondern auch zu einem „Großen Lauschangriff“ und der Manipulation von Ermittlungsergebnissen eingesetzt werden könne. Die Software dazu könnte angeblich von der Firma DigiTask aus dem hessischen Haiger hergestellt worden sein.

Das Bundesinnenministerium hatte am Sonntag dementiert, dass das Bundeskriminalamt diesen „Trojaner“ einsetzt, aber offen gelassen, ob andere Ermittlungsbehörden als die des Bundes die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es: „Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich“.

„Das Bundesinnenministerium schließt also aus, dass das Bundeskriminalamt für den Einsatz dieser Software verantwortlich ist und gibt den schwarzen Peter an die Länder weiter. Wir wollen wissen, wie die Situation in Hessen aussieht“, verlangt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir. „Wir wollen Auskunft darüber, ob und welche Vorkehrungen das Justiz- und das Innenministerium in Hessen getroffen haben, damit hessische Strafermittler die rechtlich gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Wir fragen, was die Verantwortlichen in Hessen am Wochenende unternommen haben, um hier für Aufklärung zu sorgen.“

DIE GRÜNEN unterstreichen, dass es weder aus politischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar sei, dass das heimliche Ausspähen von Computern oder gar der Räume, in denen ein Computer steht, unter der Hand schrittweise ausgeweitet werde. „Offenkundig wurden die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen massiv verletzt. Das Bundesinnenministerium zeigt mit dem Finger auf die Länder. Hessen muss umgehend Klarheit schaffen, was hier geschehen ist. Das Ganze ist ein schwerwiegender Vorgang, denn das Ausspionieren aller Vorgänge auf einem privaten Computer und die Möglichkeit eines „Großen Lauschangriffs“ durch die unbefugte Steuerung von Computerkameras und Computermikrofonen ist offenkundig nicht nur Sicherheitsbehörden, sondern auch Dritten möglich. Dies bedeutet einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre und ist nicht hinnehmbar“, unterstreicht Tarek Al-Wazir.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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