Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in der heutigen Debatte um die Castor-Transporte auf das Bundesverfassungsgericht, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als "unmittelbarste(n) Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt" ansieht. Mit dieser Begründung hatte das Gericht 1985 ein Demonstrationsverbot gegen das damals im Bau befindliche Atomkraftwerk Brokdorf aufgehoben. weiterlesen