Das Blindengeld bleibt in der bisherigen Höhe erhalten, das ist eine wichtige Nachricht für die betroffenen Menschen, die aufgrund leidvoller Erfahrung bei jeder Überarbeitung mit Kürzungen rechnen. Der Anwendungsbereich wird sogar maßvoll ausgeweitet, indem er auch auf Kinder im ersten Lebensjahr erstreckt wird, die bereits blind geboren oder kurz nach der Geburt erblindet sind. Dem Wunsch der Blindenverbände entsprechend soll auch der Landes- wohlfahrtsverband weiter für die Blindenhilfe zuständig sein. weiterlesen
Die Landesregierung will insgesamt 18 Gesetze, die zum 31.12.2009 auslaufen, über diese Zeit hinaus verlängern. Während alle anderen um die üblichen fünf Jahre verlängert werden, soll ausgerechnet das Landesblindengeldgesetz nur zwei Jahre weiter gelten. weiterlesen
Mit einer Sonderregelung für das Landesblindengeld verunsichert die Landesregierung nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die blinden Menschen in Hessen. weiterlesen