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07.06.2011

GRÜNE: Landesblindengeldgesetz hat Licht und Schatten

„Der Gesetzentwurf für das Landesblindengeldgesetz hat Licht und Schatten. Das Blindengeld bleibt in der bisherigen Höhe erhalten, das ist eine wichtige Nachricht für die betroffenen Menschen, die aufgrund leidvoller Erfahrung bei jeder Überarbeitung mit Kürzungen rechnen. Der Anwendungsbereich wird sogar maßvoll ausgeweitet, indem er auch auf Kinder im ersten Lebensjahr erstreckt wird, die bereits blind geboren oder kurz nach der Geburt erblindet sind. Dem Wunsch der Blindenverbände entsprechend soll auch der Landeswohlfahrtsverband weiter für die Blindenhilfe zuständig sein. Das alles ist richtig und gut“, erklärt in der heutigen Plenardebatte der behindertenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Es gibt auch kritische Punkte. Das Gesetz ist durch viele Querverweise extrem schwer verständlich. Der Gesetzgeber sollte sich aber darum bemühen, Gesetze möglichst verständlich zu formulieren, insbesondere für den Personenkreis, der davon betroffen ist. Es ist ohne weiteres richtig, dass vorrangige Leistungen anderer Träger, die dem Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen dienen, auf das Blindengeld angerechnet werden. Unverständlich ist aber, dass blinde Menschen, die Leistungen wegen Blindheit nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, gänzlich dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen sollen. Dies gilt auch dann, wenn diese vorrangige Leistung in der Höhe deutlich hinter dem Blindengeld zurückbleibt. Warum in diesem Falle der Differenzbetrag des Blindengeldes nicht gezahlt werden soll, ist unverständlich und führt zu Ungleichbehandlungen.“

„Das gleiche gilt für die blinden Menschen, die in stationären Einrichtungen in Hessen leben, ohne dass sie zuvor für mindestens zwei Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Hessen hatten. Diese sollen vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann aber der Bezug von Blindengeld nach dem Bundesrecht. Da Heime auch in Hessen teuer sind, wird ein hoher Prozentsatz der betroffenen Menschen auch die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie sparen also im Ergebnis vermutlich kaum etwas ein, erhöhen aber den Verwaltungsaufwand beim Landeswohlfahrtsverband. Es gibt noch erheblichen Klärungsbedarf für die Diskussion im Ausschuss“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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