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19.11.2009

Ursula Hammann zum Klimaschutzgesetz und zum Nachbarrechtsgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung zu dem von uns GRÜNEN eingebrachten Ersten Hessischen Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz sowie zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes macht deutlich, dass beide Entwürfe in die richtige Richtung gehen. Aber zu beiden Gesetzentwürfen, die eingebracht wurden, sind weitere Anmerkungen der Experten erfolgt mit der Bitte, auch dies im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, diese Erkenntnis nehmen wir sehr ernst. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen heute zur Debatte vorliegt. Wir sind davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf, der im Rechts- und Integrationsausschuss leider abgelehnt wurde, immer noch der weitreichendere Gesetzentwurf ist. Dennoch sind wir auch weiter an einer konstruktiven Mitarbeit interessiert. Denn wir waren diejenigen, die bereits zum dritten Mal einen Aufschlag vorgenommen haben, um das Nachbarrechtsgesetz zu ändern, damit es auch den Bauherren, die auf die Grenze gebaut haben, möglich ist, eine nachträgliche Wärmedämmung vorzunehmen. Denn dafür gibt es im Nachbarrechtsgesetz bisher unzureichende Regelungen, die dringend verändert werden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht sein kann, dass wir aus der Anhörung hinausgehen, sehr viele Informationen bekommen haben und dann keine Reaktion in den vorliegenden Gesetzentwürfen erfolgt. Dann würde die Anhörung zu einer Farce werden. Ich denke, das sollten wir uns nicht erlauben.

Wir haben besondere Punkte herausgenommen, wo wir sagen: Da ist dringender Nachbesserungsbedarf gegeben. Das ist zum einen das Thema beidseitige Bebauung. Sehr viele Reihenhäuser sind in den Sechziger- und Siebzigerjahren gebaut worden. Sie sind aneinander gebaut. Wir haben dort versetzt gebaute Bauweisen und in der Höhe unterschiedliche Bauweisen zu erkennen. Diese Menschen haben laut Gesetzentwurf der Landesregierung keine Möglichkeit, eine nachträgliche Dämmung vorzunehmen, wenn es der Nachbar nicht will. Auch da brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Denn wir können uns nicht davor drücken. Wir haben in diesem Bereich einen hohen Bestand, der berücksichtigt werden muss. Wir können mehr Energieeffizienz in diesem Bereich für die Bauherren ermöglichen. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle: Wir haben steigende Energiepreise. Das wirkt sich natürlich auf die Kosten, auch auf die Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter aus. Wenn die Eigentümer dieser Häuser eine nachträgliche Dämmung nicht vornehmen können, würde dies zu einem Wertverlust des Eigentums führen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie wirklich noch einmal eindringlich darum bitten: Wir haben in den Stellungnahmen sehr viele wichtige Bereiche gesehen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wir haben uns auch mit den umweltpolitischen Sprechern der Fraktionen auseinandergesetzt. Wir hoffen, dass es hier ein Einsehen gibt. Deshalb wollen wir auch eine dritte Lesung beantragen, damit all das noch nachgebessert werden kann. Denn wir wollen ein vernünftiges Gesetz. Wir wollen, dass die Hauseigentümer so schnell wie möglich, noch in diesem Jahr, zu Wärmedämmmaßnahmen kommen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann.