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07.07.2009

Ursula Hammann zum Gesetzentwurf für ein Drittes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es reicht nicht, mehr oder weniger fachkundig über den Klimaschutz zu reden. Man muss auch entsprechend handeln. Wenn es um das Handeln geht, sollte man nicht immer nur mit dem Finger auf andere zeigen, sondern man sollte selbst, im ureigenen Bereich damit anfangen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau dies sieht unser Vorschlag für ein drittes Gesetz aus dem grünen Zukunftsenergie- und Klimaschutzprogramm vor. Mit unseren Vorschlägen wollen wir die Rolle der Landesverwaltung als Vorbild und als gutes Beispiel gesetzlich verankert wissen.

Was die  Landesverwaltung betrifft, so ließen sich allein bei den Landesimmobilien durch die Versorgung mit Ökostrom oder auch durch eine Renovierung mit dem Ziel, den Passivhausstandard zu erreichen, jährlich über 300.000 t CO2 einsparen. Bei der Stromversorgung haben wir bereits einiges erreicht. Wir haben im letzten Jahr den Antrag gestellt, dass die Landesverwaltung Ökostrom bezieht. Wir können sagen, dass wir damit erheblich dazu beigetragen haben, dass sich die CO2-Bilanz des Landes stark verbessert hat: Es ist dadurch gelungen, 150.000 t CO2 einzusparen.

Leider hat sich das Finanzministerium sehr widerwillig an diese Sache herangewagt.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Herr Dr. Arnold, wir haben nämlich damals in unserem Gesetzentwurf festgelegt, dass wir mit der Beziehung des Ökostroms einen Zusatznutzen verbinden. Das haben Sie nicht gemacht. Das ist nun einmal Fakt. Anders als das Bundesumweltministerium: Die haben das gemacht und auch gesagt, das sei mit den Vergaberichtlinien zu vereinbaren. Sie wollten es einfach nicht machen.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Dennoch: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das verankert wissen; denn das würde dazu führen, dass die erneuerbaren Energien noch stärker ausgebaut würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch im Gebäudebestand des Landes schlummern riesengroße Einsparpotenziale. Bei einer Bruttogeschossfläche der Landesliegenschaften von rund 6 Millionen m2 liegt der gesamte Heizenergieverbrauch derzeit bei 600 Millionen kWh pro Jahr. Dadurch werden Heizkosten von über 45 Millionen Euro pro Jahr verursacht. Ein Ausstoß von 170.000 t CO2 ist die Begleitmusik dazu. Das sind also rund 100 kWh Heizenergie pro Quadratmeter.

Wenn man sich aber einmal ansieht, was der Passivhausstandard beinhaltet, nämlich einen Verbrauch von nur 15 kWh pro Quadratmeter, stellt man fest, dass man sehr viel mehr einsparen könnte – 85 Prozent des CO2-Ausstoßes beim Wärmebedarf – und damit auch die Heizkosten senken würde. Ich sage ganz deutlich: Das ergäbe eine Einsparung von über 500 Millionen kWh Heizenergie sowie von rund 150 t CO2, und es würde auch den Landeshaushalt massiv entlasten. Immerhin könnten 40 Millionen Euro Heizkosten pro Jahr eingespart werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies muss ausgenutzt werden, und wir haben das in unserem Gesetzentwurf so formuliert.

Aber schauen wir uns auch einmal den Verkehrssektor an. Dort wollen wir ebenfalls Regelungen treffen. Wir haben das in dem Gesetzentwurf auch so vorgeschlagen.

Wir wollen, dass das Land bei der Beschaffung von Fahrzeugen künftig darauf achtet, C02-arme Wagen zu kaufen. Es gibt sehr viele repräsentative Fahrzeuge, deren C02-Ausstoß weit unter 200 g pro gefahrenem Kilometer liegt. Ob der C02-Ausstoß von Frau Lautenschlägers Dienstwagen tatsächlich mehr als doppelt so hoch sein muss wie der des Dienstfahrzeugs unserer grünen Länderkollegin Anja Hajduk in Hamburg, muss stark bezweifelt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

Die hessische Polizei verfügt über fast 4.000 Fahrzeuge, die, grob überschlagen – das haben wir uns angesehen –, rund 100 Millionen km pro Jahr zurücklegen. Diese Zahlen machen deutlich, was es bedeutete, wenn Fahrzeuge gefahren würden, die im Durchschnitt 20 Prozent günstigere Abgas- und Verbrauchswerte aufweisen, als es derzeit der Fall ist.

Wir haben einen weiteren Punkt in unserem Gesetzentwurf verankert: Wir wollen ein Landeskataster haben. Damit wollen wir mögliche Investoren frühzeitig über die Potenziale informieren, die wir in Hessen in folgenden Bereichen haben: Windenergie, Sonnenenergie, Geothermie, Biomasse, Wasserkraft zur Stromerzeugung, aber auch beim Energiespeichern. Ein solches Kataster würde die Diskussion über den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land erheblich versachlichen, und das ist dringend notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen, dass Hessen, was die erneuerbaren Energien angeht, im Vergleich der Länder wieder an die Spitze kommt. Wir wollen, dass es nicht auf einem der letzten Plätze verweilt, sondern dass es wieder zu dem Musterland wird, das es einmal war.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade das Land Hessen hat hier eine besondere Verantwortung. Ich habe vorhin das Wort „Vorbild“ erwähnt. Gerade in unserem ureigenen Bereich muss es doch machbar sein, darzustellen, wie Energie eingespart und effizient genutzt werden kann und wie erneuerbare Energien installiert werden können.

Wir wollen eine C02-freie Landesverwaltung. Auch Roland Koch hat sich dieses Ziel gesetzt. Aber dann darf man nicht nur darüber reden, sondern man muss auch handeln, so, wie wir das in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit unserem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes setzen wir gerade hier an. Damit geben wir den Klimaschutzmaßnahmen des Landes auch endlich einen rechtlich verbindlichen Charakter; wir machen eine rechtlich verbindliche Zielvorgabe.

Wir würden uns freuen, wenn wir uns in diesem Haus endlich darauf verständigen könnten, dass der Schutz unseres Klimas und damit auch der Schutz unserer Zukunft ernst zu nehmen ist und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Nun lassen Sie mich etwas zu dem sagen, was die SPD-Fraktion vorgelegt hat. Auch vonseiten der SPD-Fraktion wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, in dem der Vorrang erneuerbarer Energien verankert ist. Ich sage ganz deutlich: Es fällt mir zugegebenermaßen sehr schwer, an dem eingebrachten Gesetzentwurf Kritik zu üben,

(Beifall bei der SPD)

da wir die gleiche Zielrichtung haben. Dennoch kann ich Ihnen die Kritik nicht ersparen; denn die Schritte, die gewählt wurden, greifen deutlich zu kurz und führen nicht zu dem Ziel, das wir uns alle setzen wollen.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Ich verdeutliche es einmal so: Wir müssen feststellen, dass die SPD-Fraktion trotz der langen Diskussionsphase, die sie sich genommen hat

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– nein, das ist keine Schärfe, sondern lediglich eine Beschreibung dessen, was wir registrieren müssen –, allenfalls bereit ist, den Nachlass von Hermann Scheer zu verwalten, aber nicht willens, diesen weiterzuentwickeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD)

– Ja, dieses Raunen vernehme ich schon. Aber Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Punkte, die wir noch im letzten Jahr für eine Koalitionsvereinbarung festgehalten haben, nicht den Weg in Ihren Gesetzentwurf gefunden haben.

Das ist unsere Kritik. Wir haben den Gesetzentwurf neben das gelegt, was damals Hermann Scheer vorgelegt hat. Wir haben das verglichen. Wir haben festgestellt, dass zwar einige Details verändert wurden. Aber einige Veränderungen, die vorgenommen wurden, sind handwerklich nicht gut gemacht. Dies will ich im Einzelnen begründen. Kritik muss sein. Aber ich sage auch, warum wir das Ganze kritisieren.

Beginnen möchte ich mit den ungenutzten planerischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Kohlekraftwerken. Wir hatten doch eine lange Diskussion, wir hatten eine Anhörung im Hessischen Landtag. Dieses Thema muss Sie doch so sensibel gemacht haben, dass man genau das versucht über das Landesplanungsrecht zu verhindern. Wir wollen keine Großkraftwerke auf Kohlebasis in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da macht es uns natürlich betroffen, wenn wir sehen, dass in Ihrem Gesetzentwurf dazu keine Regelung zu finden ist. Lieber Herr Kollege Görig, vielleicht ist Ihnen hier nur ein Lapsus passiert. Wenn es so sein sollte, dass Sie das versäumt haben zu regeln, dann seien Sie aber bitte hier an Ort und Stelle bereit, zu sagen: Wir wollen das ändern. – Ansonsten wäre dies ein Kotau, so würden zumindest wir es empfinden, vor dem SPD-Kohleflügel auf Bundesebene, und das kann nicht sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Denn dieser Kotau würde der Klimaschutzpolitik und den Menschen in der Rhein-Main-Region einen Bärendienst erweisen. Unser grünes Ziel ist es, Kohlekraftwerksplanung in Hessen zu verhindern.

(Zuruf des Agb. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

– Nein, wir wollen den richtigen den Vorzug geben, sehr geehrter Herr Kollege, und nicht Großkraftwerken, die nachweislich dem Klimaschutz abträglich sind.

Meine Damen und Herren, es ist doch möglich, in einem Landesplanungsgesetz Mindestwirkungsgrade zu verankern. Das wollen wir tun. Wir wissen, dass man über 50 Prozent festschreiben kann. Das würde genau dazu führen, dass wir Klimakiller wie das Kraftwerk Staudinger verhindern können. Das werden wir mit unserem vierten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz einbringen. Wir werden darin Regelungen treffen, wie neue Kohlegroßkraftwerke durch eine veränderte Landesplanung verhindert werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte zu einem zweiten Punkt kommen. Auch das haben wir Ihnen schon vorgeworfen: Bei der energetischen Gebäudesanierung und dem Passivhausstandard bleiben Sie mit Ihrem SPD-Gesetzentwurf weit hinter den Möglichkeiten zurück. Wir wissen doch, dass die Kommunen gestalten wollen. Sie wollen Verantwortung übernehmen. Sie wollen auch eigene Satzungen herausgeben, wie man in Baugebieten den Passivhausstandard etablieren kann. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, dass man sich diesem Wunsch der Kommunen widersetzt, indem man die Kommunen nicht in die Lage versetzt, gestalterische Möglichkeiten im Hinblick auf gebäudetechnische Merkmale vorzuschreiben.

Meine Damen und Herren, einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen. Das ist der handwerkliche Fehler im Landesplanungsgesetz, von dem ich eben gesprochen habe. Hier ist Ihnen wirklich ein gravierender Fehler unterlaufen. Sie wissen, dass es seit Anfang Juli auf Bundesebene ein von SPD-Minister Tiefensee überarbeitetes Raumordnungsgesetz gibt. Dort wurde in § 3 ausdrücklich festgeschrieben, dass auf Länderebene das Ziel der Raumordnung nur in Raumordnungsplänen, aber nicht in Gesetzen vorgegeben werden darf.

Liebe Kollegen der SPD, das haben Sie aber in Ihrem Gesetzentwurf getan. Was Sie dargestellt haben, Ihre wichtigste Änderung, die Ausweisung von 1,5 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet für erneuerbare Energien als Ziel der Raumordnung, haben Sie in den Gesetzentwurf geschrieben. Das ist nachweislich falsch, das hätte man nicht tun dürfen. Das würde gegen das verabschiedete Bundesrecht stehen. Ich kann Sie deshalb nur auffordern, diese Unvereinbarkeit mit dem Bundesrecht dringend zu beheben.

Nicht fehlerfrei sind auch die Vorschläge, die das Hessische Energiegesetz betreffen. Liebe Kollegen der SPD, Ihre Regelungen zum Landesfuhrpark haben zwar die richtige Intention, nämlich das, was wir auch wollen, CO2-Minderung. Aber ich sage Ihnen auch, sie sind nicht umsetzbar, sie sind praxisuntauglich. Auch das will ich begründen.

Nach Ihrem Gesetzentwurf müsste jedes Fahrzeug aus dem Landesfuhrpark ab sofort einen Grenzwert von 140 g CO2 pro Kilometer einhalten. Schauen wir uns doch einmal an, was alles an Fahrzeugen im Landesfuhrpark vertreten ist. Da haben wir zum einen die gepanzerte 4-t-Limousine des Ministerpräsidenten, wir haben den Mannschaftsbus der Bereitschaftspolizei, oder wir haben auch den schnellen Flitzer der Autobahnpolizei. Deshalb halten wir es für wenig praktikabel und für nicht realistisch, gerade diese Festsetzung zu treffen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf ganz bewusst den Begriff „durchschnittlich“ im Zusammenhang mit CO2-Grenzwerten für den Landesfuhrpark gewählt. So können Ausnahmen getroffen werden, ohne dass das eigentliche Ziel in irgendeine Richtung verwässert wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt kommt der Trost, liebe SPD: Auch wenn die Schritte noch so kurz sind und einige rechtliche und handwerkliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen, geht der Gesetzentwurf doch in die richtige Richtung.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Die Diskussion werden wir im Ausschuss intensiv führen. – Nicht Großmut, das ist einfach die Bereitschaft, weiter an diesem Ziel zu arbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Aber ich sage Ihnen auch: Mit den Gesetzentwürfen aus unserem grünen Zukunftsenergie- und Klimaschutzprogramm können die Klimaschutzziele und der Umbau der Energieversorgung hin zu den erneuerbaren Energien vielleicht schneller, eleganter und insgesamt besser erreicht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Jetzt werde ich noch etwas zum Nachbarrecht sagen, das nachher noch eingebracht wird. Endlich hat es die Landesregierung geschafft, den Entwurf für eine Gesetzesänderung zum Nachbarrechtsgesetz vorzulegen. Wenn man den aktuellen Entwurf mit jenem vergleicht, der im vergangenen Jahr vorgelegt wurde, wird man feststellen, dass sich bis auf einige Kleinigkeiten im Gesetzestext, genau sechs Sätze in der Begründung und einen Rechtschreibfehler, der eingefügt und nicht herausgelöscht wurde, eigentlich nichts geändert hat. Liebe Frau Wallmann, die Bezeichnung „fehlerhaftes Recyclingprodukt“, die Sie uns gegenüber gebracht haben, ist daher durchaus bei Ihrem Gesetzentwurf angebracht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Man muss sich tatsächlich fragen, warum Sie für diese marginalen Änderungen am Gesetzentwurf acht Wochen länger gebraucht haben als wir GRÜNEN. Wir haben unseren Gesetzentwurf im April eingebracht, und wir haben eine ganze Reihe von Anregungen, die wir in der Anhörung erfahren haben, in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet, inklusive logischer Gesetzesteile aus dem damaligen CDU-Entwurf. Man muss sich wirklich fragen: Warum haben Sie diesen schweren Weg gewählt? Warum haben Sie nicht den einfachen Weg gewählt und stellen zu unserem Gesetzentwurf Änderungsanträge? Dann wären wir vielleicht schon ein ganzes Stück weiter und könnten den Hausbesitzern früher die Chance eröffnen, eine Wärmedämmung an ihren Gebäuden, die an der Grundstücksgrenze stehen, anzubringen, sodass sie für den Winter gewappnet sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Meine Damen und Herren, wenn es auch diesmal nicht gelingt, die Gesetzesänderung noch rechtzeitig vor der nächsten Kälteperiode zu verabschieden, trägt dafür einzig und allein die Landesregierung die Verantwortung. Sie würden die Verantwortung dafür tragen, dass der Kohlendioxidausstoß in Hessen weiterhin höher als notwendig bleibt und dass die hessische Bauindustrie, die in diesem Krisenjahr 2009 dringend Aufträge braucht, diese Aufträge nicht erhalten würde.

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Kollegin, Ihre 15 Minuten sind abgelaufen.

Ursula Hammann:

Ich werde zum Ende kommen.

Sie haben einen Terminus im Gesetz, den ich dringend rate zu überdenken. Die „geringfügige Beeinträchtigung“ verschlechtert die Regelung, weil sie in der Rechtsbegründung ungewiss ist. Hier müsste der Terminus eine „unwesentliche Beeinträchtigung“ gewählt werden.

Sicherlich sind beide Gesetzentwürfe, sowohl derjenige der Landesregierung als auch der unsrige, geeignet, Wärmedämmung und Klimaschutz in Hessen voranzubringen. Wichtig ist nur, dass schnell eine Regelung getroffen wird, dass endlich auch die Hauseigentümer in die Lage versetzt werden, etwas für den Klimaschutz zu tun. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)