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03.03.2015
Portraitfoto von Tarek Al-Wazir vor grauem Hintergrund

Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Gesetz zur Aufhebung handwerksrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich schon anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs betont habe, geht es hier nicht um inhaltliche Fragen des Handwerksrechts. Die sind in der Handwerksordnung geregelt und fallen deshalb in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Vielmehr dient das Vorhaben der Rechtsvereinfachung und der Rechtsbereinigung und hat damit erst einmal einen rein rechtstechnischen Charakter.

Allerdings will ich ausdrücklich sagen, dass auch Rechtsvereinfachung und Rechtsbereinigung Teile des Bürokratieabbaus sein können; denn gerade in kleineren Betrieben muss man dann nicht lange suchen, sondern man hat es mit einer Verordnung zu tun, in der alles geregelt ist. Das ist das Ziel des Ganzen.

Wir haben als einen ersten Schritt dieses Gesetz, das wir jetzt nutzen und das die Möglichkeit für eine komprimierte Regelung auf dem Verordnungsweg schaffen soll. Das Handwerkszuständigkeitsgesetz wird aufgehoben; die Verantwortung über die Errichtung von Lehrlingskostenausgleichskassen ist gegenstandslos geworden, da es das bundesweite Schornsteinfegergesetz so nicht mehr gibt. Die Kehr- und Überprüfungsordnung ist ebenfalls obsolet. Auch andere Ermächtigungen sind nicht mehr zeitgemäß.

Was wir machen werden, nachdem wir gleich – einstimmig, wie ich schätze – dieses Gesetz beschlossen haben werden: Die Landesregierung wird in einem zweiten Schritt – zeitnah nach der Verabschiedung des Gesetzes – die künftige Handwerksordnungsausführungsverordnung beschließen. Der erste Kabinettsdurchgang hat bereits im Mai letzten Jahres stattgefunden. Dort werden wir die unverzichtbaren Aufgabenzuweisungen normieren. Beide Vorhaben sind so miteinander verzahnt, dass eine zeitlich lückenlose Geltung der maßgeblichen Bestimmungen gewährleistet sein wird.

Dementsprechend will ich ausdrücklich sagen: Wir pflegen den Vorschriftenbestand insofern, als wir ihn auch reduzieren und eine anwenderfreundliche Fassung des geltenden Rechts sicherstellen. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Rechtssicherheit und verbessern – so ganz nebenbei – die Akzeptanz der Arbeit des Gesetzgebers in der Bevölkerung.

Ansonsten ist zum Stellenwert des Handwerks hier schon viel Richtiges gesagt worden. Ich will noch eines hinzufügen: Wir haben heute das Bündnis Ausbildung Hessen unterschrieben, gemeinsam mit den Handwerksverbänden. Die Handwerker haben eine Ausbildungsquote von 9 %. Das ist im Vergleich der höchste Anteil von Auszubildenden an der Gesamtbeschäftigung. Ich glaube, wenn sich andere ein Beispiel daran nehmen würden, hätten wir auch da viel erreicht.

In diesem Sinne ist es gut, dass das Handwerk fraktions- und parteienübergreifend einen hohen Stellenwert besitzt. Ich freue mich, dass wir heute einen Beitrag dazu leisten können, die rechtlichen Grundlagen einfacher und leichter verständlich zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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