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26.11.2014
Portraitfoto von Tarek Al-Wazir vor grauem Hintergrund

Tarek Al-Wazir: Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute darüber reden, eine maßgebliche Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: die Verabschiedung des neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, das nach meiner festen Überzeugung eine modernes und zukunftsorientiertes Gesetz sein wird.

Wir alle – vielleicht mit Ausnahme der FDP – sind uns darüber einig, dass das bestehende Vergabegesetz zwar in Ansätzen gut sein mag, es aber dringend verbesserungsbedürftig ist. Deswegen will ich ausdrücklich sagen: Alle drei heute vorliegenden Gesetzentwürfe betonen zu Recht, dass Tariftreue und Nachhaltigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Ziele ist allerdings in den Entwürfen sehr unterschiedlich geregelt worden.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Wir haben in allen drei Gesetzentwürfen eine Regelung zum Mindestlohn. DIE LINKE fordert einen Mindestlohn von 10 Euro. Da gilt wie immer: Darfs ein bisschen mehr sein? Die SPD-Fraktion und auch die Koalitionsfraktionen fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Jetzt stellt sich die Frage, warum dies, wenn die SPD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen einen Stundenlohn in derselben Höhe fordern, trotzdem sehr unterschiedlich umgesetzt wurde. Das ist so, weil wir die Frage beantworten müssen: Wie können wir einen solchen Mindestlohn rechtssicher fordern?

An diesem Beispiel wird vielleicht deutlich, worin die Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen bestehen. Die SPD-Fraktion führt mit ihrer Regelung einen neuen Mindestlohn ein, allerdings nur im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, nicht jedoch bei einem privaten Auftrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade diese Fallkonstellation hat der Europäische Gerichtshof als europarechtswidrig eingestuft. Da hilft es auch nicht, darauf hinzuweisen, dass andere Bundesländer eine solche Regelung ebenfalls haben; denn wenn etwas europarechtlich bedenklich ist, ist es nun einmal so, auch wenn andere Bundesländer dies in ihren Gesetzen stehen haben.

Deswegen gehen die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen anderen Weg, der für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgt, indem in dem Gesetzentwurf der Koalition ein Bundesgesetz, nämlich das Mindestlohngesetz, für das hessische Vergabeverfahren für verbindlich erklärt wird.

Das Mindestlohngesetz unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und privaten Aufträgen. Der Arbeitnehmer hat immer, unabhängig davon, ob er im Rahmen eines öffentlichen oder eines privaten Auftrags tätig wird, einen Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 €. Nur das sichert die Gleichbehandlung bei Auftragsvergaben und ist nicht diskriminierend. Damit ist diese Regelung rechtssicher und kann auch vertraglich mit allen Konsequenzen gefordert werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es war eine gute Entscheidung des Parlaments, eine Anhörung zu allen Gesetzentwürfen durchzuführen. Viele Stellungnahmen wurden abgegeben, und es liegt in der Natur der Sache, dass in vielen Stellungnahmen ein und derselbe Sachverhalt unterschiedlich beurteilt wurde. Ich will jetzt nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Aber für mich hat die Anhörung durchaus gezeigt, dass die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen modernen und zukunftsorientierten Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Viele Anregungen aus der Anhörung wurden aufgegriffen und umgesetzt. Das zeigt auch, dass diese Koalition bereit ist, auf berechtigte Hinweise Rücksicht zu nehmen, und das sind beileibe nicht nur die Interessen von Einzelnen. Bei dem, was heute noch vorgelegt wurde, handelt es sich teilweise um Anregungen der Handwerkskammern, die sichergehen wollen, dass nicht bestimmte Gewerke zusammengefasst werden. An diesem Punkt kann man also sehen, dass die Koalition bereit war, auf gute und berechtigte Hinweise einzugehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt. Die Tariftreueregelung für Auftraggeber im öffentlichen Personennahverkehr ist nun stringenter gefasst. Von den Unternehmen wird nun gefordert, dass sie nicht nur das tariflich vereinbarte Entgelt zahlen, sondern auch die in dem Tarifvertrag enthaltenen entgeltrelevanten Bestandteile, also die Zuschläge des Grundlohns, berücksichtigen, und dass die Tariftreueregelungen auch für die freigestellten Schülerverkehre gelten.

Es gibt noch eine Anzahl weiterer Beispiele, die ich hier nicht im Einzelnen aufzählen kann. Aber ich will ausdrücklich sagen: Der Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält auch ganz wesentliche neue Regelungen, die einerseits den Wettbewerb und die Transparenz bei den Vergabeverfahren und andererseits die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahmen sichern. Deswegen möchte ich nun etwas zu einigen wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs sagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sichert die Nachhaltigkeit bei Auftragsvergaben. Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Schlagwort, sondern sie ist eine konkrete Verpflichtung. Das Gesetz fordert von unseren Landesbeschaffungsstellen, dass sie zukünftig grundsätzlich jede Beschaffung nachhaltig ausgestalten. Das bedeutet, dass der Vergabesachbearbeiter zukünftig mehr als nur den Anschaffungspreis beachten muss. Er muss darüber hinaus die laufenden Kosten und die Kosten der Entsorgung, so es welche gibt, mit in seine Bewertung der Angebote mit einfließen lassen. Es ist bei der Bewertung dieser Angebote wichtig, die gesamten Lebenszykluskosten zu betrachten. Nur so kann der Gedanke der Nachhaltigkeit auch auf der Bieterseite verinnerlicht werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ umfasst noch wesentlich mehr. Neben den ökologischen Kriterien sind vor allem die sozialen Kriterien zu beachten. Ich will ausdrücklich sagen: Soziale Aspekte sind nicht vergabefremd.

Gleichzeitig haben wir darauf geachtet, dass diese Kriterien auch so angewendet werden können, dass man sie für die Bereiche anwendet, für die sie besonders passen. Deswegen ist ganz klar: Diese Kriterien können und sollen berücksichtigt werden. Es ist ein abschließender Katalog, damit auch jeder weiß, womit er es zu tun hat.

Es können also berücksichtigt werden: Erstausbildung, Chancen-Gleichheit bei Aus- und Fortbildung, Chancengleichheit im beruflichen Aufstieg, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, besondere Förderung von Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besondere Förderung von Menschen mit Behinderung, Verwendung von fair gehandelten Produkten, Verwendung von ökologisch nachhaltigen Produkten und Verwendung von innovativ orientierten Produkten und Dienstleistungen. Ich sage ausdrücklich: „können“ und „nicht alle gleichzeitig“, damit die Vergabestellen auch die Möglichkeit haben, das handhabbar zu halten. Ich bin mir sehr sicher, dass man damit am Ende gute Erfahrungen machen wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Koalitionspartner haben sich darüber hinaus sehr ausführlich mit dem Thema ÖPNV, öffentlicher Personennahverkehr, auseinandergesetzt. Erstmalig werden in Hessen Vergaben in diesem Bereich gesetzlich geregelt. Zukünftig wird es in unserem Bundesland keinen ruinösen Wettbewerb im ÖPNV-Bereich mehr geben. Unternehmen müssen zukünftig ein Mindestentgelt an ihre Beschäftigten bezahlen. Die Grundlage hierfür ist jeweils ein einschlägiger und repräsentativer Tarifvertrag. Um die Gleichbehandlung der Wettbewerber zu sichern, wird dieser verbindlich festgelegt. Dafür wird eigens ein Sachverständigen-Beirat gebildet. Mit dieser Regelung nimmt Hessen eine Vorreiterrolle ein, auf die wir stolz sein können,

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil wir in diesem Bereich nicht nur das Lohndumping stoppen, sondern auch die Qualität der angebotenen Leistungen zugunsten des Auftraggebers und der Allgemeinheit sichern und ausdrücklich eine Lösung gefunden haben, wie die faire Entlohnung bei langfristigen Verträgen im Verkehrsbereich sichergestellt werden soll. Wir erwarten von dem Unternehmer, dass er auch zukünftige Tarifabschlüsse 1 : 1 an seine Beschäftigten weitergibt. Hierzu wird er vom öffentlichen Auftraggeber vertraglich verpflichtet.

Ich wundere mich, dass die SPD einen Änderungsantrag gestellt hat, der genau dies, dass Tarifverträge auch zukünftig zu berücksichtigen sind, infrage stellt. Aber vielleicht ist Ihnen, wie gesagt, nicht ganz so klar gewesen, was Sie eigentlich beantragt haben.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Natürlich ist es so, dass die zukünftigen Lohnentwicklungen für den Unternehmer ein schwer zu kalkulierendes Wagnis sind. Allerdings haben wir in der Gesetzesbegründung eine entsprechende Empfehlung aufgenommen, dass wir erwarten, dass die Auftraggeber, also diejenigen, die die Verkehrsleistung bestellen, in dem Vertrag mit den Unternehmen eine Ausgleichsregelung vereinbaren. Das heißt, es entsteht kein einseitiges Risiko zulasten der Unternehmen. Wir stellen den Bestellern sogar Muster für den Vertragstext zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, vergabefreundlicher kann man es nicht machen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man in der Sache offensichtlich nicht mehr so viel zu kritisieren hat, dann kommt man mit anderen Vorwürfen.

(Zuruf von der CDU)

Deswegen lautet der Vorwurf der SPD, die Kontrollmaßnahmen seien viel zu schwach. Zuallererst will ich sagen: Ich glaube nicht, dass man zu jedem Gesetz, das man macht, eine eigene, neue Prüfbehörde schaffen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Daran glaube ich einfach nicht.

Wenn ich mir einmal überlege, wie lange wir in diesem Bundesland darüber gestritten haben, dass es ein Vergabe- und Tariftreuegesetz gibt, und wir sind eines der letzten Bundesländer, das diese Tariftreue jetzt regelt, dann wäre es auch einmal gut gewesen, zu sagen: Es ist gut, dass es jetzt gemacht wird. – Eine Opposition wird nicht schwach, wenn sie auch einmal lobt; dadurch wird sie eher stärker.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen haben die Auftraggeber die notwendigen Möglichkeiten und Maßnahmen der Kontrolle an der Hand. Anlassbezogene und damit adäquate Kontrollmaßnahmen können und sollen durchgeführt werden. Daraus resultierende Rechtsfolgen werden geltend gemacht. Ich finde, das ist effektiv und ausgewogen.

Ich glaube übrigens noch immer, dass in der Marktwirtschaft die beste Kontrolle vom Wettbewerber ausgeht – wo diejenigen sagen, dass irgendetwas schiefgeht, weil sie merken, dass sie an bestimmte Aufträge nicht herankommen. Deswegen sind es bei freihändigen Vergaben in Zukunft übrigens fünf Angebote, die angefragt werden sollen. Ich glaube, dass dies am Ende eine sehr effektive Kontrolle sein wird, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hat, nachzuprüfen, und der Auftragnehmer ihm alle Unterlagen auf den Tisch legen muss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann ich Ihnen dann doch nicht ersparen. Im Gesetzentwurf der SPD steht, dass 5 Prozent aller öffentlichen Vergaben von einer neuen Prüfbehörde zu kontrollieren sind. Wenn Sie eine Vorstellung davon haben, wie viele Vergaben tagtäglich von den über 500 Vergabestellen in Hessen getätigt werden, und wenn Sie überlegen, dass 5 Prozent all dieser Vergaben von einer Prüfbehörde überprüft werden sollen, frage ich Sie einmal – das habe ich Sie schon in der ersten Lesung gefragt –: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll diese Prüfbehörde haben?

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Dafür gibt es normalerweise die Vorblätter zum Gesetzentwurf. Im Vorblatt der SPD steht drin:

Zusätzliche Kosten durch die Einrichtung einer Prüfbehörde im für Wirtschaft zuständigen Ministerium sind zu erwarten, können aber nicht genau beziffert werden.

Das ist eine Art und Weise, Vorschläge zu machen; damit können wir nicht seriös umgehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ergebnis allerdings wollen wir das gleiche. Die schwarzen Schafe sollen entdeckt und nicht ungeschoren davonkommen. Ich glaube, wenn Sie die Instrumente des Gesetzentwurfs von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen, werden Sie feststellen, dass diese anlassbezogene Kontrollen vorsehen. Diese sehen aber auch eine Vertragsstrafe und eine Kündigungsmöglichkeit vor. Es gibt noch ein viel schärferes Schwert: Wer als Bewerber oder Bieter eine falsche Verpflichtungserklärung abgegeben hat, kann für zukünftige Auftragsvergaben hessenweit gesperrt werden. Wer also eine Tariftreueerklärung abgibt, aber seine Beschäftigten nicht dementsprechend entlohnt, muss damit rechnen, dass ihm der Vertrag gekündigt wird. Er muss ferner damit rechnen, dass er für längere Zeit, mindestens für ein halbes Jahr, sowohl beim Land Hessen als auch bei den hessischen Kommunen, für Vergabeverfahren gesperrt wird. Das ist eine harte und einschneidende Sanktion, die ihre Wirkung haben wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jeder muss wissen: Das kann im Einzelfall für manche Unternehmen, die so betrügen, existenzgefährdende Situationen hervorrufen. Ich will aber ausdrücklich sagen: Es ist im Sinne eines fairen Wettbewerbs, dass jeder für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden kann. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass ein Hauptauftraggeber nicht für Verfehlungen seines Nachunternehmers mit gleicher Härte bestraft werden kann. Deswegen sieht der Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, dass Hauptauftragnehmer ihre Nachunternehmen sorgfältig auswählen und sicherstellen müssen, dass die Nachunternehmen alle Verpflichtungserklärungen einhalten. Das deckt sich im Grundsatz mit der Regelung, die von der SPD vorgeschlagen wird. Wenn es um die Ahndung von Verstößen geht, gibt es am Ende aber einen Unterschied.

In dem Gesetzentwurf der SPD heißt es:

Wenn der Nachunternehmer gegen Verpflichtungserklärungen verstößt, wird der Hauptauftragsunternehmer genauso hart bestraft wie der Nachunternehmer. Er wird gesperrt.

Ich finde, das kann man für Handlungen, die nicht von einem selbst verübt werden, eigentlich als zu hart betrachten. Deswegen gehen wir davon aus – –

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

– Naja, ich will nicht wissen, welche Vergaben die Fraktion DIE LINKE so gemacht hat und ob sie wirklich immer für alle die Hand ins Feuer legen kann, aber bitte sehr.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir gehen im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen davon aus, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns gebietet, in einem solchen Fall nur die Geeignetheit des Hauptunternehmers infrage zu stellen und die Vergabestelle eigenverantwortlich entscheiden zu lassen, wie auch bei anderen Fragen der Geeignetheit eines Bieters, wie weiter zu verfahren ist. Das bedeutet: Wenn das öfter vorkommt, kann die Vergabestelle handeln. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang der richtige Weg.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Ich muss Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern.

Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung:

Frau Präsidentin, deshalb zum Schluss. Wir haben zusätzlich ein funktionierendes Nachprüfungssystem. Es gibt einen echten Bieterschutz. Er ist deshalb „echt“, weil sich die Rechtschutzmöglichkeiten der Bieter nicht nur auf Schadensersatzansprüche beschränken, sondern weil sie auch im Rahmen des Nachprüfungssystems ihre Chance auf den Zuschlag, also auf den Erhalt des Auftrags, wahren.

Unternehmen werden die Möglichkeit haben, Aufträge, die unterhalb des EU-Schwellenwerts liegen, in einem Nachprüfungsverfahren prüfen zu lassen. Der vormals unterlegene Bieter hat somit die Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten. Das verstehen wir unter fair und transparent.

Ich kann deshalb zusammenfassen: Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen entspricht den vergaberechtlichen Grundsätzen, dem haushaltsrechtlichen Gebot von wirtschaftlichen Beschaffungen und den Zielsetzungen, die der Koalitionsvertrag festsetzt. Es wird ein gutes Gesetz.

Wenn es am Ende bis zur dritten Lesung dauert, dann tut es mir leid. Davon wird das Gesetz aber nicht schlechter, sondern es wird eher klarer, dass wir damit ein gutes Verfahren für Hessen haben, ein gutes Verfahren für Nachhaltigkeit, für die ökologischen und sozialen Kriterien, für die Wirtschaftlichkeit, für die Beschaffung insgesamt. Es ist handhabbar und erfüllt alle Ziele. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

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