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10.03.2016

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Windkraftausbau

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schöne Geburtstagsfete heute hier.

(Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall)
Vor allen Dingen: wunderbare Geburtstagsreden, die hier gehalten werden.
(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD) – Zuruf des Abg. René Rock (FDP))
Ich möchte einmal das Thema etwas eingrenzen, um das es hier bei dem Gesetzentwurf geht. Wir haben ca. 800 Windkraftanlagen in Hessen. Ein Drittel davon befindet sich im Wald, und davon stehen 49 auf Staatswaldfläche – nur um einmal ein bisschen einzuordnen, worum wir hier eigentlich streiten.
Wir haben mit dem Haushalt 2016 den Haushaltsvermerk ausgebracht, dass die Kommunen direkt an den Pachteinnahmen beteiligt werden, die Hessenforst durch die Aufstellung von Windkraftanlagen einnimmt. Den haben die Koalitionsfraktionen dann ja auch beschlossen. Insofern ist dieser Gesetzesantrag obsolet. Ich kann Ihnen versichern, wir haben mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert, weil wir wissen, es ist wichtig, dass die Kommunen natürlich auch profitieren – vor allen Dingen da, wo sie keine eigenen Flächen haben, um Windkraftanlagen aufzustellen. Das eine ist, dass die Ersatzzahlungen, die dann für Maßnahmen des Naturschutzes eingesetzt werden können, direkt an die Kommunen gehen, die von Windkraftanlagen betroffen sind.
Weiter bemüht sich Hessenforst bei den Kommunen, die keine eigenen Windkraftanlagen aufstellen können, aktiv darum, dass Zuwegungen, z. B. über kommunales Gelände erfolgen können. Da gibt es dann nämlich auch eine dauerhafte Beteiligung, zu einem höheren Prozentsatz, als es bei einer direkten Beteiligung an Pachteinnahmen möglich wäre. Wir haben darüber hinaus im letzten Jahr festgelegt, dass die Kommunen durch die Wertschöpfung profitieren können, die in der Region bleibt, weil Hessenforst solche Investitionen bei der Vergabe von Aufträgen an Investoren, die Windkraftanlagen errichten, anders einwertet.
Nicht zuletzt ist es so, dass wir auch ein Förderprogramm im Umfang von 1 Million Euro jährlich in den Haushalt eingestellt haben, womit auch Kommunen, die von Windkraft betroffen sind, Klimaschutzmaßnahmen finanzieren können und womit auch Klimaschutzanpassungsmaßnahmen gefördert werden, die schon jetzt notwendig sind, weil die Kommunen bereits vom Klimawandel betroffen sind, teilweise sogar extrem: durch Starkregenereignisse und andere extreme Wetterereignisse. Das heißt, wir haben ein Bündel von Maßnahmen, von dem die Kommunen profitieren können.
Ich glaube, das ist auch die richtige Antwort: dass wir uns nicht nur auf eine Sache konzentrieren, sondern ein Bündel an Maßnahmen vorhalten. Davon können dann viele Kommunen profitieren, natürlich umso mehr, je mehr Windkraftanlagen in den nächsten Jahren – nicht nur aber auch – im Staatswald errichtet werden. Das werden wir von unserer Seite aus weiter nicht nur positiv begleiten, sondern auch initiieren, und ich freue mich über jede Unterstützung, die wir haben, um die erneuerbaren Energien in Hessen auszuweiten. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Frank Lortz:
Frau Ministerin, herzlichen Dank.