Inhalt

27.11.2014

Mürvet Öztürk: Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die dritte Lesung des Härtefallkommissionsgesetzes, das wir gemeinsam als CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verändern wollen. Ich freue mich sehr, wenn wir heute endlich nach der dritten Lesung dieses Gesetz verabschieden können, damit viele Menschen draußen, die auf eine Verbesserung warten, diese dann auch erhalten können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

In Hessen haben wir schon öfter über die Härtefallkommission diskutiert. Und wir haben auch schon öfter gemeinsam in verschiedenen Rollen über Verbesserungen gerungen. Ich muss auch zugeben, dass ich in den Jahren 2008 und 2009, als wir eine andere Härtefallkommission beschlossen hatten, in der erstmals nicht nur Abgeordnete sondern auch zivilgesellschaftliche Gruppen, Kirchen und Ministerien vertreten waren, skeptisch darüber war, dass überhaupt noch Abgeordnete dieser Kommission angehören.

Im Laufe der Arbeit haben wir gesehen, dass es ganz gut ist, dass auch Abgeordnete in der Härtefallkommission und neben den Ministerien auch die Kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Ebenso gehören Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen mit ihrem Fachwissen in die Härtefallkommission. Es ist eine sehr große Kommission, die insgesamt 23 Mitglieder hat. Das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall. Von daher war es uns GRÜNEN wichtig, aus der Arbeit heraus Verbesserungen zu erzielen. Das heißt z. B., dass Zweidrittelquorum abzuschaffen und durch eine einfache Mehrheit zu ersetzen. Das ist ein Erfolg, den möchte ich auch heute feiern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ein zweiter Punkt, den wir in der Härtefallkommission durch das gemeinsame Mitarbeiten immer wieder festgestellt haben, ist die Situation von Familien, von kranken Personen oder aber auch von alleinerziehenden Müttern, die bisher über den rechtlichen Weg keinen Aufenthalt bekommen haben. Sie hatten nun über die Härtefallkommission die Hoffnung, endlich einen gesicherten Aufenthaltstitel zu bekommen. Sie haben teilweise auch gearbeitet, konnten aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern.

In der Härtefallkommission haben wir oft gemeinsam gerungen, wie wir dieser Personengruppe helfen können. Es ist aus der Situation heraus klar geworden, wenn wir den Härtefällen gerecht werden möchten, es auf jeden Fall hinbekommen müssen, die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts abzuschaffen bzw. abzumildern und zu ändern in die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts.

Das haben wir mit diesem Gesetz gemacht. Jetzt gilt es, das Gesetz zu verabschieden, es in der Praxis auszuprobieren und zu sehen, in wie vielen Fällen es den Menschen helfen wird. Ich bin mir sicher, dass es viele Fälle sein werden. In vielen Fällen müssen wir überhaupt nicht über den Lebensunterhalt diskutieren, weil die Menschen eigene Arbeit gefunden haben und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.

Wir müssen uns nicht in irgendwelche Streitereien oder hypothetischen Auseinandersetzungen begeben, sondern wir als BÜNDNIS 90 sind dafür, dieses Gesetz zu verabschieden, um für viele Menschen eine konkrete Verbesserung zu erreichen. Dann kann man schauen, wo es noch hakt und dann kann man auch noch einmal darüber reden. So, wie es jetzt in die Wege geleitet wird, ist es gut und richtig und entspricht auch dem humanitären Bedürfnis der Menschen und auch unserer humanitären Verantwortung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich möchte noch kurz etwas zu dem Punkt Dublin III sagen. Herr Roth, es ist richtig, dass in unserem Petitionsverfahren die „Dublin-Dreier“ keine Berücksichtigung finden. Aber man darf auch nicht verleugnen, dass diese Fälle im Petitionsverfahren auf Bundesebene bearbeitet werden. Solange eine rechtliche Situation nicht verändert wird und solange rechtlich von der Bundesebene im Aufenthaltsgesetz die Dinge nicht verändert werden, wird es auch über die Härtefallkommission für die Dublin-Fälle keine gute Lösung geben.

Deswegen wäre es wichtig, wenn man es gut machen will, dort anzusetzen, wo auch die Ursache liegt. Das ist nun einmal das Bundesaufenthaltsgesetz. Dann muss auf der Bundesebene nachgearbeitet werden. Ich bin eher dafür, dass wir uns in der Härtefallkommission in Hessen auf die Fälle von Personen konzentrieren, die seit Jahren hier leben, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Hessen gefunden haben und die aufgrund besonderer Härte noch keinen Aufenthalt bekommen konnten. Jetzt ist es mit dem neuen Härtefallgesetz wohl auch gut für den Minister, und auch besser für die Härtefallkommission, wenn freier entschieden werden kann.

Im Großen und Ganzen ist es ein sehr gutes Gesetz, was hier heute verabschiedet wird. Ich hätte es gern im November in der zweiten Lesung verabschiedet gewusst, jetzt ist es nun einmal die dritte Lesung – Hauptsache, es geschieht noch in diesem Jahr und unsere Koalitionsvereinbarungen werden mit Blick auch auf die humanitären Fragen rasch umgesetzt. Dies tun wir hier, in diesem Sinne ist es ein Erfolg, den wir gemeinsam feiern können. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die Opposition es mitgetragen hätte. Wie dem auch sei, es ist Ihre Entscheidung. Wir sind damit sehr zufrieden und freuen uns über die Verbesserung der humanitären Situation in Hessen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)