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13.10.2016
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Erfolgreiche Maßnahmen in Hessen zur dauerhaften Vermittlung in den Arbeitsmarkt und zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN haben einen Antrag vorgelegt, der im Kern zwei Dinge zur Diskussion bringt. Das eine ist die Angemessenheit der Sätze für Sozialhilfeempfänger. Das andere ist die Frage, ob es sanktionsfrei geschehen muss oder ob das aktuell zu stark sanktioniert wird. Es ist in der Tat eine Frage, die fachpolitisch und sehr sachlich diskutiert werden muss. Das Interview mit dem Kollegen von der Caritas ist sehr lang, und ich finde es – Frau Schott, um es vorwegzunehmen – sehr beachtlich. Ich möchte gern einmal etwas zitieren, was ich auch an Ihre Adresse richten möchte. „Ist ein Hartz-IV-Empfänger arm?“, wird der Präsident dort gefragt, und er sagt:

Mit Hartz IV ist man jedenfalls unter der Armutsrisikoschwelle. Wir können aber die Höhe der Grundsicherung nicht an einer statistischen Konvention orientieren, sonst müssten wir sagen: Die Grundsicherung soll über 1.000 € liegen. Wir müssen politisch festlegen, wie hoch die Grundsicherung sein soll. Dabei müssen wir

– jetzt kommt Ihr Satz –

die Grundsicherung fair berechnen. Die Caritas beispielsweise hat den Vorschlag gemacht,

– anders als DIE LINKE –

den Regelsatz etwa um 60 € zu erhöhen. Nur,

– jetzt kommt das Spannende, um einmal die Komplexität der Diskussion aufzugreifen –

wenn wir das täten, hätten wir etwa 1 Million mehr Hartz-IV-Empfänger, weil mehr Personen unterstützend zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II erhielten.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Ist das richtig? Das ist auch nicht erschreckend, denn das ist nicht das Problem. Das Problem ist aber, was dann passieren würde. Dazu sagt er – ich zitiere weiter –:

Dann würden die Sozialverbände, Kirchenvertreter, die Linken und Oppositionsvertreter sagen, die soziale Kälte in Deutschland habe zugenommen, weil wir plötzlich mehr Hartz-IV-Empfänger haben.

Ich finde, das ist ein sehr bedenkenswerter Beitrag, weil es genau um die Frage geht: Haben soziale Kälte und Armut zugenommen und was bedeutet das? – Wenn Sie immer sagen: „Wir haben so und so viele Hartz-IV-Empfänger“ – –

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schott?

Vielleicht später; ich möchte diesen Gedanken erst einmal ausführen. – Das heißt also: Wenn wir X Millionen Menschen im Bezug von Sozialhilfe haben, dann ist das Armutsrisiko für diese Gruppe unbestritten genauso groß. Aber die Frage lautet – es ist ja in der Genetik Ihrer Partei vorgegeben; das weiß ich; es gibt DIE LINKE, weil es Hartz IV gibt, aber das entbindet Sie nicht davon, hierauf zu schauen –: Was bedeutet es, wenn man mehr Rechte einräumt? Geht mit einem Anstieg der Hartz-IV-Empfänger gleichzeitig einher, dass die Armut steigt, oder steigt die Armutsbekämpfung? Das ist etwas komplex.

Ich bitte Sie, genau diese Fragen – Frau Schott, diesmal war Ihre Rede nicht so scharf – mitzudiskutieren. Hartz IV gibt es unter anderem deshalb, weil wir das Menschenrecht und die Würde achten wollen. Das ist ein Sozialstaatsprinzip. Ich sage es noch einmal: Wenn durch die Einführung von Hartz IV verdeckte Armut überhaupt erst sichtbar wurde, dann war das ein politisches Ziel. Es war klar, dass die Sozialhilfeempfänger ansteigen würden. Das heißt aber nicht, dass es plötzlich mehr Armut gibt, sondern dass diese sichtbar wurde und es überhaupt erst möglich wurde, sie zu bekämpfen. Das ist ein Teil der Diskussion und ein Teil der Wahrheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Ich will keinen Zweifel daran lassen: Die Sicherung des menschwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat in Deutschland daher einen sehr hohen Stellenwert. Das Bundesverfassungsgericht leitet ein Grundrecht auf Existenzsicherung, d. h. die Sicherung der physischen Existenz sowie „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz ab.

Die Bekämpfung von Armut wird damit zu einer der wichtigsten Aufgaben des Staates. Der Staat hat für die Sicherstellung eines, für die Existenzsicherung ausreichenden Einkommens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Sorge zu tragen. Bei der Verhängung von Sanktionen, das gehört auch dazu, muss man die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. Auch das ist in diesem Zusammenhang eine ausgewogene Position.

Das bedeutet: Wir müssten zunächst die Angemessenheit der Regelsätze prüfen, und dabei gehen wir mit der Linkspartei zumindest in dieselbe Richtung: Es ist natürlich nicht so, dass die Regelsätze so ausgerechnet werden, dass sie den realen Bedürfnissen dieser Zielgruppe gerecht werden. Das ist natürlich nicht so. Wir wissen, was alles herausgerechnet wurde. Man hat – Frau Schott, Sie haben es beschrieben – nicht 20 %, sondern nur 15 % der Ärmsten genommen. Man hat bestimmte Bedarfe herausgerechnet wie Malstifte, Adventsschmuck und vieles andere. Das ist eine Ungerechtigkeit, die man nachjustieren muss. Ich finde, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang tatsächlich viele Situationen herausrechnet und damit Teilhabe verhindert. Deswegen sind wir als GRÜNE sowohl im Bund als auch im Land der Meinung, dass diese Angemessenheit anders bzw. besser berechnet werden muss, als dies bisher der Fall gewesen ist. Dazu stehen wir auch.

Das heißt aber nicht, dass dies, wenn es zu einer Anhebung von beispielsweise 5 € kommt, wie es die Bundesregierung von SPD und CDU beschlossen hat, der falsche Schritt ist, auch wenn sie aus unserer Sicht zu gering ist. Es bleibt natürlich erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist nicht angemessen. Aber warum soll ich im Bundesrat gegen etwas stimmen, was ich im Kern erst einmal als Schritt in die richtige Richtung verstehe?

(Zuruf der Abgeordneten Marjana Schott (DIE LINKE))

Das ist erst einmal ein richtiger Schritt. Jeder kleine Schritt bleibt, wenn er richtig ist, richtig. Nur weil ich mehr will, muss ich einen richtigen Schritt nicht erst einmal ablehnen. Deswegen lautet unsere Position: Ja, wir brauchen auf Bundesebene eine bessere Berechnung, eine angemessenere Berechnung. Wir brauchen eine Angemessenheit der Regelsätze. Ja, das teilen wir.

Der erste Schritt, das zu erhöhen, ist nicht falsch. Wir würden dem als GRÜNE auch nicht entgegenstehen.

Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt, der Sanktionsfreiheit. Wir haben schon einmal darüber geredet, auch letztes Jahr. Ich habe es noch einmal nachgelesen. Wir haben etwa eine Millionen verhängte Sanktionen. 730.000 davon, also etwa 73 % – das habe ich Ihnen damals schon gesagt –, sind deshalb verhängt worden, weil die Betroffenen überhaupt nicht zum Gespräch kamen. Die eingeladenen Personen sind bis zu drei Mal nicht zum Gespräch ins Jobcenter erschienen.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Wenn wir das Thema Fördern und Fordern ernst nehmen, dann müssen wir auch erwarten können, dass jeder, der vom Staat Sozialleistungen beziehen will, sich zumindest im Jobcenter blicken lässt und sich helfen lässt. Wenn aber 73 % nicht kommen, dann kann ich nicht mit Schaum vor dem Mund sagen, dass das Jobcenter drangsaliert und sanktioniert. Es handelt sich um eine ganz normale Mitwirkungspflicht, die wir bisher alle in diesem Saal befürwortet haben. Wer etwas vom Staat möchte, unterliegt der Mitwirkungspflicht. Nur dann kann der Staat helfen. Wer gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, muss damit rechnen, dass die Sanktionen dann greifen. So einfach ist das.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist systemimmanent, das liegt in der Logik des Systems begründet. Eine völlige Sanktionsfreiheit ist deswegen Unfug. Im letzten Jahr lief beim Bundesverfassungsgericht der Fall aus Gotha auf, ob Sanktionen gegen das Existenzminimum verfassungsfeindlich sind. Es kam leider nicht zu einer Entscheidung, weil das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt hat, diesen Fall zu behandeln. Ich hätte diese Entscheidung sehr spannend gefunden.

In der grünen Bundestagsfraktion vertreten wir die Auffassung, dass man nicht alles kürzen kann, und das Existenzminimum jedem Menschen zusteht. Es geht um eine zehnprozentige Kürzung bei einem anzusparenden Bedarf. Eine komplette Sanktionierung halten wir auch für kritisch.

Ich vermisse bei der Linkspartei diese Differenzierung. Sie nuscheln es weg oder sind völlig anderer Meinung. Wir können Menschen nur dann helfen, wenn sie sich auch helfen lassen wollen. Das ist die Beteiligung über die Mitwirkungspflicht. Wenn 73 % das ausschlagen, kann ich nicht sagen, die seien nicht schuld daran. Sie haben eine aktive Schuld und müssen sich der Frage stellen.

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wilken?

Noch nicht. – Wenn wir sagen, diese 73 % haben die Zusammenarbeit in irgendeiner Art und Weise verweigert, dann müssen wir uns dem letzten Viertel zuwenden. Wir sind unzufrieden und denken dass es in den Jobcentern noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, was das hohe Potenzial des Förderns betrifft. Ich selbst habe immer wieder die Rede gehalten, dass diese Eingliederungstitel in Hessen, damals 350 Millionen €, heute 280 Millionen €, nicht völlig ausgeschöpft werden. Das sind Mittel, die für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose gedacht sind, damit sie gefördert werden und in Arbeit kommen. Wenn die Mittel nicht ausgeschöpft werden und vor allem nicht klug ausgeschöpft werden, dann kommen sie auch nicht bei den Menschen an. Damit kommt nicht an, dass die Menschen wieder in Arbeit und Einkommen finden.

Das ist unsere Kritik. Fördern muss ausgebaut werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass es bei Menschen, die ihren Eingliederungsplänen nicht zustimmen, auch nicht zu Sanktionen kommen darf. Da muss es andere Möglichkeiten geben, dass die Menschen so attraktive Förderungen erhalten, dass sie die Eingliederungspläne auch gerne annehmen.

Das ist eine fachpolitische Diskussion. Dazu gehört es auch, dass man sich die Situation in den Jobcentern genauer ansieht. Die Kritik reißt auch nicht ab. An dem Prinzip des Förderns und Forderns kann es keinen Zweifel geben.

Gerade bei Menschen unter 25 ist es mir ein Rätsel. Mir fällt nichts anderes ein, als diese Jugendlichen stärker zu fordern und ihnen zu sagen: Eure Zukunft liegt noch vor euch, geht zu den Jugendjobcentern und meldet euch dort. Dort gibt es eine riesige Palette an Fördermöglichkeiten. – Wenn sie da nicht hingehen, können wir doch nicht sagen, es war nicht so gemeint. Dann nehmen wir doch unsere eigenen sozialpolitischen Ansprüche nicht ernst.

Ich komme zum Schluss. – Wir wollen, dass die Angemessenheit der Regelsätze stärker geprüft wird. Sie soll wohlwollender geprüft werden. Ich glaube tatsächlich, dass diese Prüfung nicht alle Lebensbedarfe beinhaltet. Wir wollen aber trotzdem, dass das Prinzip des Förderns und Forderns mit Augenmaß fortgeführt wird. Wenn es notwendig ist, müssen die Menschen auch zum Gespräch erscheinen. Deswegen verstehe ich die überdimensionierte Forderung der LINKEN nach Sanktionsfreiheit nicht. Wir stimmen gegen diesen Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

 

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