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26.11.2015

Kai Klose: Neuregelung des Hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammerrechtes und des Hessischen Architektenrechtes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Popanz, ob es nun ein Fraktionsgesetz war oder was auch immer, können wir ganz einfach abräumen. Es bricht uns kein Zacken aus der Krone, wenn wir sagen, dass das Ministerium selbstverständlich an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt hat, dass es zugearbeitet hat.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Dieser Gesetzentwurf hat ja eine lange Vorgeschichte; darüber brauchen wir überhaupt nicht zu streiten.
Natürlich haben wir jetzt ein Fraktionsgesetz daraus gemacht, damit es dann auch in einer gewissen Geschwindigkeit beschlossen werden kann. Denn Sie wissen, dass das Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und auch das Gesetz über die Errichtung der Ingenieurkammer sowie die Berufsordnung Ende dieses Jahres auslaufen. Wir hätten diese Fristen sonst nicht einhalten können. Es sind also ganz nüchterne Gründe.
Dieser Gesetzentwurf ist vorgestellt worden. Ich will es mir sparen, das zu wiederholen, was alles schon beschreibend und richtig gesagt worden ist. Ich will mich auf die Änderungen konzentrieren, die wir vorgenommen haben.
Die Streichung der Verordnungsermächtigung hat im Vorfeld bei einigen der Betroffenen nicht nur zu Missverständnissen, sondern teilweise auch zu Unverständnis geführt. Hier gehen wir den Weg, diese Verordnungsermächtigung aus dem Gesetz herauszustreichen. Mir ist es wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass wir zu keiner Zeit ein irgendwie geartetes Aushöhlen der akkreditierten Studiengänge auf dem Verordnungsweg beabsichtigt haben, sondern dass ganz im Gegenteil die Hochschulautonomie nicht beeinträchtigt werden sollte. Das ist auch in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst so geschehen.
Wir sind ansonsten auch dem Vorschlag der Ingenieurkammer gefolgt, sodass die Vergabe der beruflichen Fachbezeichnungen „Fachingenieurin/Fachingenieur (IngKH)“ und der ansonsten international üblichen Berufsbezeichnungen „professionelle Ingenieurin/professioneller Ingenieur (IngKH)“ auf die Berufsbereiche des Bauwesens, der Geodäsie und des Umweltingenieurwesens beschränkt werden. Durch diese Einschränkung wird auch die besondere Kompetenz der Ingenieurkammer noch einmal abgefragt, und außerdem werden Überschneidungen mit der gewerblichen Wirtschaft vermieden. Auch insoweit gab es ja die eine oder andere Irritation.
Wir haben – Kollege Eckert hat es gesagt – in der Anhörung zwar kontrovers diskutiert, aber die Kontroverse bestand eigentlich nicht so sehr zwischen den Fraktionen, sondern eher zwischen den Anzuhörenden. Von daher haben wir dadurch, dass wir beispielsweise die Ingenieurfelder Maschinenbau und Elektrotechnik herauslassen, für ausreichende Klarheit gesorgt.
Vielen Dank den Verbänden, der Kammer, den Hochschulen dafür, dass sie sich kritisch und konstruktiv in die Debatte eingebracht haben, und durchaus auch den Fraktionen, auch der Opposition, die sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt und den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleitet haben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich sagte es: Dieses Gesetz hat eine lange Vorgeschichte. Sie reicht bis in die vergangene Legislaturperiode zurück. Es ist gut, dass diese lange Vorgeschichte heute mit einem sehr guten Gesetz ein Ende findet. Vielen Dank dafür.
Ich will, weil ich noch ein bisschen Zeit habe
(Widerspruch bei der SPD und der LINKEN)
und sehe, dass der Kollege Rhein jetzt in die Mitte der CDU berufen wurde, diese Zeit nutzen, um in gewisser Weise Ehrenrettung zu betreiben. Kollege Rhein, ich habe mich auch schlau gemacht. Zu Ihrer Ehrenrettung: Ho Chi Minh hat auch gesagt: „Es war Patriotismus, nicht Kommunismus, der mich inspiriert hat.“ Ich vermute, darauf haben Sie sich eher bezogen. – Vielen Dank.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Präsident Norbert Kartmann:
Vielen Dank.